Klimabezogene Angaben in IFRS-Abschlüssen – ESMA veröffentlicht Bericht mit Beispielen

Beispiele klimabezogener Angaben aus IFRS-Abschlüssen europäischer Industrieunternehmen aus neun unterschiedlichen Sektoren des Jahres 2022 aufgeführt.

Einer der diesjährigen Prüfungsschwerpunkte der ESMA ist weiterhin– wie gestern an dieser Stelle berichtet – die Prüfung der Angaben zu klimabezogenen Sachverhalten in IFRS-Abschlüssen. Passend hierzu wurde von der ESMA der Bericht „The Heat is On: Disclosures of Climate-Related Matters in the Financial Statements” veröffentlicht. Darin werden Beispiele klimabezogener Angaben aus IFRS-Abschlüssen europäischer Industrieunternehmen aus neun unterschiedlichen Sektoren des Jahres 2022 aufgeführt.

Die Beispiele sollen Unternehmen helfen, ihre Angaben zu klimabezogenen Auswirkungen sachgerecht zu kommunizieren und zu einer erhöhten Konsistenz der Angaben in Abschlüssen führen. Bei der Auswahl der Beispiele wurde sich auf folgende Themenbereiche beschränkt, die wahrscheinlich von klimabezogenen Sachverhalten betroffen sind:

  • Wesentliche Annahme, Quellen von Schätzungsunsicherheiten und Bilanzierungsmethoden
  • Wertminderungen nicht-finanzieller Vermögenswerte
  • Nutzungsdauern materieller und immaterieller Vermögenswerte
  • Rückstellungen
  • Sonstige Bilanzierungsthemen (explizit genannt werden Ereignisse nach dem Abschlussstichtag und anteilsbasierte Vergütungen)

Die ESMA weist ausdrücklich darauf hin, dass die dargestellten Beispiele keine „best practice“ darstellen sollen oder etwa eine bestimmte Art und Weise der Erfüllung der Angabepflichten vorgeschrieben werden soll.

Ziel ist, den Unternehmen mittels realer Beispiele zu helfen, klimabezogene Auswirkungen besser zu kommunizieren und somit den Abschlussadressaten bessere Informationen für ihre auf der Grundlage von Abschlüssen getroffenen Entscheidungen zu geben. Hierzu hebt die ESMA in den gegebenen Beispielen die aus ihrer Sicht wichtigsten Aspekte hervor, beschreibt, warum sie die Angaben als entscheidungsnützlich erachtet und führt zu jedem Thema sog. „areas of continued focus“ mit Links auf ihre zugehörigen Ausführungen in ihren Prüfungsschwerpunkten für die Jahre 2021-2023 auf.

Die ESMA äußert explizit ihre Erwartung, dass Abschlussersteller sowie Prüfer sich mit den gegebenen Beispielen im Rahmen ihrer Beurteilungen, inwieweit und in welcher Weise Angaben zu klimabezogenen Sachverhalten zu machen sind, auseinandersetzen – mit Fokus auf die Anmerkungen der ESMA und nicht auf die unternehmensspezifischen Fakten und Umstände.

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