EU-Taxonomie: Delegierte Rechtsakte im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Der Umweltrechtsakt zu den Umweltzielen 3-6 sowie der Rechtsakt zur Anpassung des Klimarechtsakts treten damit rechtzeitig in Kraft.
Die beiden delegierten Rechtsakte – der sog. Umweltrechtsakt und der Rechtsakt zur Anpassung des Klimarechtsakts – zur Ergänzung der Taxonomie-Verordnung wurden am 21. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die delegierten Rechtsakte treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und sind somit rechtlich bindend. Daher gelten die damit verbundenen Pflichten für ab dem 1. Januar 2024 veröffentlichte Berichte (über das Berichtsjahr 2023). Über die sukzessive Einführung dieser Berichtspflichten für sämtliche neue Wirtschaftstätigkeiten informierte ich auf Basis der von der Europäischen Kommission verabschiedeten Fassungen der Rechtsakte am 14. Juni 2023.
Die viermonatige Einspruchsfrist (“Scrutiny Period”) endete am 27. Oktober 2023. Weder das Europäische Parlament noch der Rat der Europäischen Union haben während dieser Einspruchsfrist Einwände erhoben. Der Umweltrechtsakt enthält neben den spezifischen Wirtschaftstätigkeiten und den relevanten technischen Bewertungskriterien für die sog. vier weiteren Umweltziele (nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) auch Änderungen am Rechtsakt zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung. Insbesondere wurden drei neue Meldebögen zur Darstellung der KPIs (Umsatz, CapEx, OpEx) von Nicht-Finanzunternehmen eingeführt. Mit dem Rechtsakt zur Anpassung des Klimarechtsakts modifiziert der Europäische Gesetzgeber bestehende Tätigkeiten zu den Klimazielen und ergänzt neue Tätigkeiten einschließlich diesbezüglicher Kriterien.
Den Umweltrechtsakt finden Sie hier und den Rechtsakt zur Anpassung des Klimarechtsakts finden Sie hier.
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