Delegierte Richtlinie zur Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen von Unternehmen und Konzerne im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Anhebung der monetären Schwellenwerte um 25%
Gestern wurde die delegierte Richtlinie zur Anhebung der monetären Schwellenwerte für die Größenklassen von Unternehmen und Konzerne im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie finden sie hier.
Mit dieser Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanzrichtlinie werden die bisherigen monetären Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“, die für die Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens (§§ 267 f. HGB) bzw. die größenabhängige Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht (§ 293 HGB) relevant sind, inflationsbedingt um (gerundet) 25% angehoben. Beispielsweise werden die Schwellenwerte für große Unternehmen von EUR 20 Mio. auf EUR 25 Mio. (Bilanzsumme) bzw. EUR 40 Mio. auf EUR 50 Mio. (Umsatzerlöse) angehoben. Die Schwellenwerte für das Größenmerkmal „Zahl der Arbeitnehmer“ bleiben dagegen unverändert.
Die Richtlinie ist bis zum 24. Dezember 2024 in deutsches Recht umzusetzen. Sie sieht ein Mitgliedstaatenwahlrecht vor, den Unternehmen zu gestatten, die neuen Schwellenwerte bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Ob Deutschland dieses Wahlrecht ausüben wird, bleibt abzuwarten. Andernfalls sind die neuen Schwellenwerte erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
Über die Umsetzung in das deutsche Recht werde ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.
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