Referentenentwurf zur Verkürzung der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen

Weiterer Bürokratieabbau im HGB geplant

In meinem Blogbeitrag vom 18. Januar habe ich über den Regierungsentwurf zur geplanten Anhebung der monetären Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ im HGB um rund 25% berichtet.

Darüber hinaus sind aber noch weitere Änderungen im HGB zum Zwecke des Bürokratieabbaus geplant. Das Bundesministerium der Justiz hat vor einigen Tagen den Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes veröffentlicht. Sie finden ihn hier. Dieser sieht vor, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handelsrecht – und entsprechend im Steuerrecht (durch Änderungen der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes) – von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Dies soll auch für alle „alten“ Buchungsbelege gelten, deren zehnjährige Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Für Handelsbücher (inklusive Nebenbücher), Inventare, Eröffnungsbilanzen, Abschlüsse, Lageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen ist keine Änderung im HGB vorgesehen. Diese sind unverändert zehn Jahre aufzubewahren.

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werde ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.

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Dr. Bernd Kliem

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