Aktuelle Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neue Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Anwendungshinweise zu den ESRS, ESEF Tagging und mehr

In den letzten Tagen und Wochen kam es zu einigen relevanten Veröffentlichungen rund um das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung, über die ich Sie auf einen Blick informieren möchte.

Kurz vor dem Jahreswechsel im Dezember 2023 wurden die finalen ESRS im EU-Amtsblatt veröffentlicht (ich berichtete in meinem Blogbeitrag vom 22. Dezember 2023).

Beinahe zeitgleich stellte die EFRAG ihre Entwürfe von Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse und zur Behandlung der Wertschöpfungskette sowie ihren Entwurf einer Liste von Datenpunkten, die in den ESRS beschrieben werden, zum öffentlichen Feedback.

  • Den Entwurf der Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse finden Sie hier
  • Den Entwurf der Leitlinien zur Behandlung der Wertschöpfungskette finden Sie hier
  • Den Entwurf einer Liste von Datenpunkten finden Sie hier

PwC übermittelte fristgerecht am 2. Februar 2024 eine Stellungnahme zu diesen Entwürfen. Dort wird u.a dargestellt, dass einige Themen, die in den Entwürfen behandelt werden, weiterer Klärung bedürfen. Auch die Liste der Datenpunkte ist ein aus Sicht von PwC begrüßenswerter Teil der Leitlinien. Einige Angaben sind in dem aktuellen Entwurf jedoch noch nicht korrekt oder nicht vollständig abgebildet. Eine Liste mit Datenpunkten, bei denen Unrichtigkeiten identifiziert wurden, wurde der Stellungnahme angehängt.

 Die Leitlinien werden im Auftrag des europäischen Gesetzgebers von der EFRAG selbst finalisiert. Die finalen Versionen werden noch vor dem Sommer erwartet. Es ist zu erwähnen, dass den Leitlinien keine gesetzgebende Wirkung zukommt, wenngleich ihnen durch die Veröffentlichung der EFRAG, die maßgeblich an der Erstellung der ESRS beteiligt war, eine große Bedeutung beigemessen werden kann.

Seit einigen Monaten können bei der EFRAG öffentlich Fragen zu den ESRS in einer extra hierfür eingerichteten Q&A Plattform eingereicht werden. Die EFRAG arbeitet kontinuierlich an der Klassifizierung und Beantwortung dieser Fragen und veröffentlichte am 6. Februar 2024 einen ersten Satz von Antworten, der hier zu finden ist.

In dieser ersten Veröffentlichung werden zwölf Fragen adressiert, bspw. zu Übergangsbestimmungen, unternehmensspezifischen Angaben, der Angabe von Scope 3 THG-Emissionen für Versicherungsunternehmen oder der Definition von nicht angestellten Beschäftigten.

Am 1. März 2024 veröffentlichte die EFRAG ihren zweiten Satz an Antworten. Auch diese Veröffentlichung adressiert zwölf Fragen, bspw. zur Einschätzung der Wesentlichkeit aufgrund ausschließlich positiver Auswirkungen, zur Auslegung konkreter Formulierungen in ausgewählten Angabepflichten thematischer Standards oder zur Struktur der Nachhaltigkeitserklärung.

 Die Antworten haben wie die o.g. Leitlinien keine gesetzgebende Wirkung.

 Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen zukünftig ihre Nachhaltigkeitsberichte maschinenlesbar auszeichnen (sog. “Tagging”). Hierzu hat die EFRAG am 8. Februar 2024 Entwürfe von XBRL-Taxonomien für die ESRS und die EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation gestartet. Sie können die zugehörigen Unterlagen gesammelt auf der Website der EFRAG finden. Die Konsultation läuft bis zum 8. April 2024. Eine Finalisierung entsprechender Rechtsakte wird derzeit nicht vor dem Sommer 2025 erwartet. Eine verpflichtende Anwendung dieser Vorgaben für das Tagging von Nachhaltigkeitsberichten über Geschäftsjahre, die im Kalenderjahr 2024 beginnen oder begonnen haben, ist daher kaum denkbar.

Auch bei der Entwicklung von speziellen, im Umfang verminderten, ESRS für kleine und mittlere Unternehmen, die zukünftig einen Nachhaltigkeitsbericht gem. CSRD erstellen (müssen), gab es in den letzten Monaten Fortschritte zu berichten. Am 22. Januar 2024 hat die EFRAG sowohl Standardentwürfe für kapitalmarktorientierte KMUs als auch Standardentwürfe für freiwillig berichtende KMUs zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die Konsultationsphase für diese Entwürfe ist etwas länger als die der XBRL-Taxonomie veranschlagt, Kommentare können bis zum 21. Mai 2024 eingereicht werden. Diese Standards können auch für größere und/oder kapitalmarktorientierte Unternehmen interessant sein, die für ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung und die damit verbundene Datenerhebung in der Wertschöpfungskette auf die Transparenz von KMUs angewiesen sind.

Am 6. März 2024 verabschiedete die US-Börsenaufsichtsbehörde United States Securities and Exchange Commission (SEC) ihre finalen Regeln zur Offenlegung von Risiken und Auswirkungen im Zusammenhang mit klimabezogenen Angelegenheiten. Die neuen Regeln gelten für an einer US-Börse registrierte Unternehmen inklusive derer mit Hauptsitz außerhalb der USA und umfassen bspw. Angaben zum Risikomanagement sowie zum Umgang mit klimabezogenen Risiken. Darüber hinaus enthalten die Regeln Angabepflichten zu finanziellen Auswirkungen von Unwetterereignissen und anderer Naturereignisse in den geprüften Jahres- bzw. Konzernabschlüssen. Größere, in der USA notierte Unternehmen werden zukünftig verpflichtet sein, Informationen über THG-Emissionen für Scope 1 und 2 anzugeben, die nach einer schrittweisen Einführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung unterliegen. Die verpflichtende Erstanwendung erfolgt schrittweise, wobei bestimmte Unternehmen bereits für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025 neue Angaben zu beachten haben. Die finale Version der SEC-Regeln weist deutliche Unterschiede gegenüber der Entwurfsfassung aus 2022 auf. Von Angabepflichten im Anhang zu Jahres- und Konzernabschlüssen bis hin zum Anwendungskreis der Unternehmen, die über THG-Emissionen zu berichten haben, wurden signifikante Änderungen vorgenommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem PwC In brief bzw. unserem PwC In depth.

Über die weiteren Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung halte ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden.

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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