Briefing Paper des DRSC zu DRS-Änderungen aufgrund des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Informationen über den aktuellen Diskussionsstand im DRSC

Das DRSC hat am 5. Juli zwei Briefing Paper veröffentlicht, eines zu den Änderungen des DRS 20 aufgrund der CSRD-Umsetzung (siehe hier) und eines zur Berichterstattung über immaterielle Ressourcen (siehe hier).

Hintergrund der Briefing Paper ist die schleppende CSRD-Umsetzung in nationales Recht. Derzeit liegt erst der Referentenentwurf vor. Sie finden ihn hier. Das DRSC beabsichtigt, die Neuregelungen, die den Lagebericht betreffen, – soweit zulässig – zu konkretisieren. Der oder die Entwürfe dazu sollen veröffentlicht werden, wenn das Umsetzungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, nach derzeitiger Einschätzung nicht vor Ende des Jahres 2024. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen und Konzerne mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitern müssen die Neuregelungen aber bereits für das Geschäftsjahr 2024 anwenden. Vor diesem Hintergrund sollen die Briefing Paper die Öffentlichkeit bereits jetzt über den aktuellen Stand der Diskussionen im DRSC informieren. Es ist beabsichtigt, die Briefing Paper im Fall wesentlicher neuer Entwicklungen zu aktualisieren.

Briefing Paper zu Änderungen des DRS 20:

Das CSRD-Umsetzungsgesetz sieht für bestimmte Unternehmen und Konzerne eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht vor, außerdem weitere punktuelle Änderungen der Lageberichterstattung. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, DRS 20 „Konzernlagebericht“ zu ändern.

Folgende Aussagen des Briefing Paper zu den geplanten Änderungen halte ich für besonders wichtig:

  • DRS 20 wird die gesetzlichen Vorgaben zum Nachhaltigkeitsbericht lediglich wiedergeben, sie aber nicht konkretisieren.
  • Die in DRS 20 bereits enthaltenen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung gelten nicht für den Nachhaltigkeitsbericht, sondern nur für den anderen Haupt-Berichtsteil des Lageberichts, den sogenannten allgemeinen Teil.
  • DRS 20 wird in zwei Phasen überarbeitet. Die aktuelle Phase 1 beschränkt sich auf unmittelbar notwendige Änderungen aufgrund des CSRD-Umsetzungsgesetzes. In einer späteren Phase 2 soll unter anderem über die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung diskutiert werden.
  • Für Inhalte, die sowohl für den allgemeinen Teil des Lageberichts wie auch für den Nachhaltigkeitsbericht gefordert werden, soll auf die Verweismöglichkeit gemäß ESRS 1 für eine integrative Berichterstattung im allgemeinen Teil des Lageberichts hingewiesen werden.

Briefing Paper zur Berichterstattung über immaterielle Ressourcen

Bestimmte Unternehmen und Konzerne müssen künftig im allgemeinen Teil des Lageberichts über diejenigen immateriellen Ressourcen berichten, von denen ihr Geschäftsmodell grundlegend abhängt und die für sie eine Wertschöpfungsquelle darstellen.

Folgende Aspekte des Briefing Paper halte ich für besonders wichtig:

  • Ggf. werden die Angabepflichten nicht im DRS 20, sondern in einem eigenständigen Standard konkretisiert.
  • Der Begriff „immaterielle Ressourcen“ soll nicht definiert, sondern mit Hilfe einer Kategorisierung immaterieller Ressourcen veranschaulicht werden. Das Briefing Paper enthält eine solche vom DRSC-Mitarbeiterstab entworfene Kategorisierung.
  • Die Berichtspflicht beschränkt sich nicht nur auf nicht bilanzierte, sondern umfasst auch bilanzierte immaterielle Ressourcen. Außerdem ist die Bedeutung der immateriellen Ressourcen nicht nur vergangenheits-/gegenwarts-, sondern auch zukunftsbezogen zu beurteilen.
  • Es soll noch diskutiert werden, wie die wichtigsten immateriellen Ressourcen identifiziert werden können. Ob Ausführungen dazu in den Entwurf aufgenommen werden, bleibt abzuwarten.

Nicht angesprochen ist, ob eine qualitative Berichterstattung ausreicht oder quantitative Angaben erforderlich sind. Hier bleibt auch der weitere Gesetzgebungsprozess abzuwarten, insbesondere, ob die Gesetzesbegründung dazu eine Klarstellung enthalten wird.

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Dr. Bernd Kliem

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