Entwurf zu Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 aufgrund der Einführung des „Risk Mitigation Accounting“ veröffentlicht
Der IASB hat am 3. Dezember den Standardentwurf ED/2025/1 „Risk Mitigation Accounting – Vorschläge zur Änderung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben“ veröffentlicht.
Die Veröffentlichung des Entwurfs ist ein zentraler Meilenstein im ursprünglich als „Dynamic Risk Management“ bezeichneten Standardsetzungsprojekt des IASB.
Die Notwendigkeit des Projekts ergab sich aus den bilanziellen Herausforderungen denen Unternehmen begegnen, die Zinsänderungsrisiken dynamisch auf Portfolioebene steuern. Die Hedge Accounting Modelle in IFRS 9 und IAS 39 sind grundsätzlich für geschlossene Portfolios konzipiert und sehen eine konstante Designation von abgesicherten Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten vor. Zwar enthält IAS 39 für den Portfoliohedge von Zinsänderungsrisken spezielle Regelungen, um den spezifischen Anforderungen einer dynamischen Steuerung entgegenzukommen. Allerdings erfordern auch diese Regelungen eine laufende De- und Redesignation von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten. Darüber hinaus stellen nicht alle Instrumente, für die Unternehmen Zinsänderungsrisiken steuern, zulässige Grundgeschäfte nach IAS 39 dar (z.B. bestimmte Eigenkapitalkomponenten und Kundeneinlagen). Die Auswirkungen dynamischer Risikomanagementstrategien und -aktivitäten können vor diesem Hintergrund häufig nur unzureichend im Abschluss abgebildet werden.
Zielsetzung des Risk Mitigation Accounting ist es die Risikomanagementaktitiväten von Unternehmen, die Zinsänderungsrisiken (repricing risk) portfoliobasiert auf Nettobasis steuern, im Abschluss sachgerecht abzubilden. Darüber hinaus sollen Investoren nützliche Informationen darüber erhalten, wie ein Unternehmen diese Risiken steuert und inwieweit sie gemindert werden. Beim Zinsänderungsrisiko im Sinne des Entwurfs ist ein Unternehmen Schwankungen aus den Cashflows sowie dem beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten ausgesetzt, weil die Zinsbindungsfristen von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten voneinander abweichen.
Anwendungsbereich:
Der Entwurf sieht eine Anwendung des Risk Mitigation Accounting derzeit ausschließlich für das zuvor beschriebene Zinsänderungsrisiko vor, soweit dieses aus Finanzinstrumenten im Anwendungsbereich des IFRS 9 oder aus zukünftigen Transaktionen, die zum Ansatz solcher Finanzinstrumente führen, resultiert. Das vorgeschlagene Modell dürfte daher primär für den Bankensektor eine Relevanz haben. Die Anwendung des Risk Mitigation Accounting soll freiwillig sein.
Das Modell im Überblick:
Die Anwendung des Risk Mitigation Accounting umfasst die folgenden Schritte:
- Erstellung einer formalen Dokumentation aus der hervorgeht, wie die Anforderungen des Risk Mitigation Accounting umgesetzt werden sollen.
- Identifizierung der zugrundeliegenden Portfolios bestehend aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (underlying portfolios), durch die das Unternehmen einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt ist.
- Ermittlung der Nettorisikoexposition aus Zinsänderungsrisiken (net repricing risk exposure; zuvor bezeichnet als current net open position) durch Aggregation der Zinsänderungsrisiken der identifizierten Portfolios auf Grundlage der erwarteten Zinsanpassungstermine und Zuordnung zu Zeitbändern.
- Identifizierung und Designation von Derivaten, die zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos verwendet werden (designated derivatives).
- Festlegung des Risikominderungsziels (risk mitigation objective; zuvor bezeichnet als risk mitigation intention).
- Konstruktion von Benchmark-Derivaten, um den Zeitpunkt und den Umfang des Zinsänderungsrisikos abzubilden, das als Risikominderungsziel festgelegt wurde.
- Vergleich der kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der designierten Derivate mit denen der Benchmark-Derivate und Erfassung des niedrigeren Betrags als Anpassungsbetrag für Risikominderung im Abschluss (risk mitigation adjustment; zuvor bezeichnet als DRM adjustment).
- Überprüfung, ob Indikatoren vorliegen, die darauf hindeuten, dass der angesetzte Anpassungsbetrag nicht in dem vorgesehenen Zeithorizont realisiert werden kann und ggf. erfolgswirksame Ausbuchung des über den Barwert der Nettorisikoexposition hinausgehenden Anpassungsbetrags.
Anwendungszeitpunkt und Übergangsvorschriften:
Der Entwurf sieht vor, dass das Risk Mitigation Accounting prospektiv angewendet wird. Um die Anwendung zu ermöglichen, sollen im Zeitpunkt der Erstanwendung Sicherungsbeziehungen, die nach IFRS 9 designiert wurden, beendet werden können. Unternehmen, die bislang noch IAS 39 auf ihre Sicherungsbeziehungen angewendet haben, müssen diese beenden. Zudem kann die Anwendung der Fair-Value-Option rückgängig gemacht werden, da diese Finanzinstrumente ansonsten nicht Teil der zugrundeliegenden Portfolios sein könnten.
Nach Inkrafttreten der Regelungen zum Risk Mitigation Accounting sollen möglicherweise die verbliebenen Regelungen des IAS 39 insgesamt nicht mehr anzuwenden sein. Unternehmen, die bislang noch die Regelungen des IAS 39 anwenden, werden daher ihr Hedge Accounting unter Umständen auf IFRS 9 umstellen müssen, selbst wenn sie die Regelungen zum Risk Mitigation Accounting nicht anwenden wollen.
Stellungnahmen zum Standardentwurf werden bis zum 31. Juli 2026 erbeten. Auf Basis der Kommentare wird der IASB ebenfalls entscheiden, ob neben dem Zinsänderungsrisiko auch weitere Risiken, die dynamisch gesteuert werden (wie beispielsweise Risiken von Versicherern oder Unternehmen aus dem Energie- oder Rohstoffsektor), in den Anwendungsbereich des Risk Mitigation Accounting fallen sollen. Neben der Aufforderung zur Stellungnahme bittet der IASB Unternehmen eine Feldstudie durchzuführen, um die praktische Anwendbarkeit der vorgeschlagenen Änderungen zu beurteilen.
Die Pressemitteilung des IASB zur Veröffentlichung des ED/2025/1 erreichen Sie über folgenden Link.
ED/2025/1 (inkl. weiterer Begleitmaterialien) ist über folgenden Link abrufbar.
Für einen umfassenderen Einblick in das Risk Mitigation Accounting verweisen wir auf die Ende Dezember erscheinende Ausgabe unserer „International Accounting News“.
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