Ziel ist es, die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der EU-Richtlinie, die bereits bis zum 6. Juli 2024 umzusetzen war, nach dem 1 zu 1 Prinzip in deutsches Recht umzusetzen.
Gestern, am 24. Juli 2024, wurde der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet und veröffentlicht.