In der jüngeren Vergangenheit haben eine Vielzahl globaler Ereignisse, darunter geopolitische und wirtschaftspolitische Konflikte, Pandemien und Naturkatastrophen, zu erhöhter wirtschaftlicher Unsicherheit geführt.
Ziel des IASB bei der Entwicklung des Entwurfs war es, in der Praxis bestehende Bilanzierungsunterschiede bei praktischen Anwendungsfragen zu IAS 28 zu reduzieren, und die Vergleichbarkeit der Informationen zu fördern.
IFRS 19 ist – vorbehaltlich des Endorsements durch die EU – freiwillig für Berichtsperioden ab dem 1. Januar 2027 anwendbar. Eine vorzeitige Anwendung von IFRS 19 ist zulässig.