Sustainable Finance Strategie der EU-Kommission – der zweite EU-Aktionsplan
Mit der am 06. Juli 2021 veröffentlichten, überarbeiteten Sustainable Finance Strategie macht die EU-Kommission den Europäischen Fahrplan zur Erreichung der gesetzten Nachhaltigkeitsziele transparent.
Mit der am 06. Juli 2021 veröffentlichten, überarbeiteten Sustainable Finance Strategie macht die EU-Kommission den Europäischen Fahrplan zur Erreichung der gesetzten Nachhaltigkeitsziele transparent. Im Jahr 2050 will die EU der erste klimaneutrale Kontinent werden, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 55% gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Ebenfalls soll der Verlust der biologischen Vielfalt und die allgemeine Verschlechterung der Umwelt umgekehrt werden.
Aus Sicht der EU-Kommission ist die Rolle des Finanzsektors entscheidend zur Erreichung dieser Ziele. Schätzungsweise 350 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen sind in diesem Jahrzehnt pro Jahr notwendig, um allein im Energiebereich das Reduktionsziel zu erreichen. Weitere 130 Milliarden sind pro Jahr für die Erreichung anderer Umweltziele notwendig.
Die drei Bausteine des ersten EU-Aktionsplans
Um diesen gewünschten Zufluss privater Investitionsgelder in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu unterstützen, hat die EU-Kommission im Rahmen des ersten EU-Aktionsplans drei Bausteine für ein nachhaltiges Finanzsystem eingeführt:
- EU-Taxonomie
- Ein umfassendes Offenlegungsregime
- Standards und Labels für nachhaltige Finanzinstrumente
Das umfassende, verpflichtende Offenlegungsregime gilt dabei sowohl für Finanzunternehmen als auch für Nicht-Finanzunternehmen und gliedert sich wie folgt:
Übersicht Offenlegungsregime | |||
Regulierung: | CSRD | SFDR | Taxonomie-VO |
Umfang: | Alle großen Unternehmen und alle gelisteten Unternehmen (ausgenommen Kleinstunternehmen) | Finanzmarktteilnehmer, die Anlageprodukte anbieten | Finanzmarktteilnehmer sowie alle Unternehmen, die der CSRD unterliegen |
Offenlegung: | Formaler Bericht (vorbehaltlich einer externen Prüfung) | Offenlegung auf Unternehmens- und Produktebene zu Nachhaltigkeitsrisiken und wesentlichen negativen Auswirkungen | Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben im Berichtsjahr aus Produkten / Aktivitäten, die unter die Taxonomie-VO fallen |
Status | Wird verhandelt, vermutlich ab 2023 | Gilt ab 10. März 2021 | Start ab 01.01.2022 |
Zweiter EU-Aktionsplan als Ergänzung der bisherigen Strategie
Die bisherige Strategie der EU-Kommission wird nun durch den vorliegenden zweiten EU-Aktionsplan ergänzt. Die EU-Kommission hat dabei verschiedene Maßnahmen identifiziert, die erforderlich sind, damit das Finanzsystem die Transformation zur Nachhaltigkeit vollständig unterstützen kann. Auf Basis des Anhangs zur Strategie lassen sich diese Maßnahmen in sechs Kategorien unterteilen:
- Erweiterung der bestehenden Toolbox für Nachhaltige Finanzierungen (Transitions-Finanzierung)
- Inklusives Sustainable Finance Framework
- Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken
- Stärkung der Offenlegung
- Überwachung des Übergangs zur Nachhaltigkeit
- Globale Ambitionen fördern
Hinter jeder dieser sechs Kategorien stehen verschiedene Einzelmaßnahmen – zum Teil mit konkreten Vorstellungen hinsichtlich der Timeline. Die wesentlichen Stoßrichtungen dieser verschiedenen Einzelmaßnahmen lassen sich aus unserer Sicht wie folgt zusammenfassen.
- Die EU-Taxonomie-VO ist Basis und Herzstück der geforderten Transformation. Sie soll in den nächsten Jahren deutlich erweitert werden. So soll der Delegierte Rechtsakt zur Abdeckung der Umweltzeile 3-6 im 1. Halbjahr 2022 erscheinen. Ein Bericht über die eine mögliche Sozialtaxonomie soll noch im Jahr 2021 erscheinen.
- Standards und Gütesiegel für Nachhaltige Finanzprodukte sollen ausgeweitet werden. Bis Ende 2022 will die EU-Kommission an weiteren Anleihestandards wie Transitional- oder Sustainability-Linked-Bonds arbeiten. In die Prospektverordnung sollen gezielt Angaben für grüne, soziale und nachhaltige Nicht-EK-Instrumente eingefügt werden.
- Grüne Kredite und Hypotheken sollen gefördert werden.
- Emissionsarme / -freie Datenzentren / Distributed Ledger-Technologien (auch für Krypto-Assets) sollen gefördert werden.
- Rechnungslegungsstandards sollen Nachhaltigkeitsrisiken erfassen können.
- ESG-Risiken und der entsprechende Umgang mit ihnen sollen in die CRR/CRD integriert werden.
- ESG-Risiken sollen von den Aufsichtsbehörden in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) einbezogen werden können.
- Banken sollen interne Stresstests zu ESG-Risiken durchführen. Aufsichtsbehörden sollen regelmäßig Klimawandelstresstests oder Szenarioanalysen durchführen.
- Die EU-Kommission schaut sich das Thema Kapitalanforderungen im Kontext Sustainable Finance genauer an. So schlägt sie vor, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz als Erhöhung des Immobilienwertes anzuerkennen. Weiterhin zieht sie das Mandat der EBA der Prüfung einer speziellen aufsichtlichen Behandlungen von Risikopositionen im Zusammenhang mit Tätigkeiten / Vermögenswerten, die in erheblichen Maßen mit Umweltzielen verbunden sind, auf 2023 vor.
- Ein weiteres Augenmerk richtet die EU-Kommission auf die Berichterstattung. Sie wird prüfen, ob Informationen über die nachhaltigen Aktivitäten von Finanzinstituten und ihre Exposition gegenüber ESG-Risiken in die aufsichtsrechtliche Berichterstattung integriert werden sollten. Die Offenlegungspflichten in Bezug auf Umweltrisiken sollen auf ein größeres Universum von Banken ausgeweitet werden.
- Die Maßnahmen der Aufsichtsbehörden zur Verhinderung von Greenwashing sollen verbessert werden.
- Die EU-Kommission will sich auch international verstärkt für das Thema Nachhaltigkeit durch Beteiligung an der Definition neuer Standards, die Arbeit des IPSF sowie die Unterstützung von Drittstaaten einsetzen.
Weitere Details zu diesen sechs Kategorien haben wir für Sie in einer Tabelle im kostenfreien Registrierbereich von PwC Plus zusammengefasst. Link zum vollständigen Blog-Beitrag in PwC Plus.
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Daniel Wildhirt
Partner, Banking Leader Advisory
Frankfurt am Main