Update – PSF veröffentlicht finalen Bericht zum Thema Mindestschutz im Rahmen der Taxonomie-VO

Die Platform on Sustainable Finance (PSF) hat am 11. Oktober der EU-Kommission den Abschlussbericht zum Thema Mindestschutz („Minimum Safeguards“ (MS)) im Rahmen der Taxonomie-VO vorgelegt.

Für Versicherungsunternehmen gibt es im Vergleich zum Konsultationsentwurf keine signifikanten Änderungen.

Im Juli 2022 hat die Platform on Sustainable Finance (PSF) eine Konsultation im Hinblick auf die Berücksichtigung des Mindestschutzes („Minimum Safeguards“ (MS)) im Rahmen der Taxonomie-VO gestartet (Insurance News Blog). Gegenstand war die Umsetzung des Mindestschutzes, die im Rahmen der Prüfung der Taxonomiekonformität neben den Screening Kriterien und der Prüfung von DNSH zu beachten ist.

Die Konsultationsphase endete nach einmaliger Verlängerung am 6. September 2022 (ursprünglich 22. August 2022). Diesbezüglich wurde der EU-Kommission nach Abschluss der Konsultation nun der der finale Bericht vorgelegt.

Neben der Betrachtung von Überschneidungen mit anderen Regulierungsinitiativen (SFDR, CSRD und CSDDD) geht der finale Bericht entsprechend des Konsultationsentwurfs vor allem auf die vier folgenden Aspekte ein:

  • Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,
  • Bestechung/Korruption,
  • Besteuerung und
  • Fairer Wettbewerb.

Auch im finalen Bericht bestätigen sich die beiden wesentlichen Anwendungsbereiche für Versicherer. Zum einen sollen Versicherer die Kriterien für den Mindestschutz für ihren eigenen Geschäftsbetrieb erfüllen. Zum anderen bzw. darüber hinaus nimmt die PSF Versicherer allerdings auch in ihrer Rolle als Vermögensverwalter und Risikoträger in die Pflicht. Insbesondere in Zusammenhang mit ihrer Rolle als Risikoträger stellt der nun veröffentlichte finale Bericht klar, dass die Kund:innen der Versicherer ebenfalls unter die Definition von „Geschäftsbeziehung“ fallen (v.a. Versicherungsnehmer). In der Folge ist der Mindestschutz bei betroffenen Kund:innen ebenfalls für Zwecke der Taxonomie zu prüfen (im Regelfall beschränkt sich das auf gewerbliche Kunden), wobei diesbezüglich die sechs Schritte der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu beachten sind.

Mit dem Bericht kommt die PSF ihrer Aufgabe nach, die EU-Kommission zur Anwendung des Artikel 18 und einer möglicherweise erforderlichen Ergänzung der Anforderungen zu beraten. Demnach werde auf den Abschlussbericht aber kein Rechtsakt folgen, allerdings könnte der Bericht seitens der Kommission für FAQs sowie Leitlinien für die Umsetzung herangezogen werden.

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Kristina Stiefel

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