EIOPA veröffentlicht die Ultimate Forward Rate (UFR) für Solvenzbewertung 2024

Die aktualisierten UFRs sind ab dem 1. Januar 2024 in der Bewertung unter Solvency II zu berücksichtigen.

Am 27. April hat EIOPA den jährlichen Bericht über die Berechnung der Ultimate Forward Rate (UFR) veröffentlicht, aus dem die für die Bewertung unter Solvency II für das Jahr 2024 relevanten Werte für verschiedene Währungen hervorgehen. Für den Euro ergibt sich ein Wert von 3,30% im Vergleich zu 3,45% für 2023.

Im Rahmen von Solvency II wird eine risikofreie Zinsstrukturkurve für die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen angewendet, die regelmäßig von EIOPA veröffentlicht wird. Aufgrund des Grundprinzips der marktkonsistenten Bewertung werden dabei im Wesentlichen Informationen von den Kapitalmärkten zum jeweiligen Zeitpunkt herangezogen. Jenseits einer bestimmten Fristigkeit wird jedoch kein tiefer, liquider und transparenter Markt mehr für risikofreie Anlage, d.h. Staatsanleihen angenommen. Dieser sog. Last Liquid Point (LLP) liegt beispielsweise für den Euro bei 20 Jahren. Die UFR je Währung berechnet sich als Summe des erwarteten realen Zinssatzes und der erwarteten Inflation für diese Währung und gibt an, zu welchem Wert sich die Zinsen nach diesem Punkt entwickeln. Dabei erfolgt eine Extrapolation vom Wert am LLP auf den Wert der UFR.

In dem Bericht "Report on the calculation of the UFR for 2024" weist EIOPA nun darauf hin, dass für die meisten Währungen aufgrund des erheblichen Anstiegs der Inflation im Jahr 2022 und des damit einhergehenden Rückgangs des erwarteten realen Zinssatzes die UFRs sinken. Die erwartete Inflation hingegen bleibe im Allgemeinen stabil, von den im Bericht erfassten Währungen habe nur die malaysische Zentralbank ihr Inflationsziel angepasst.

Entsprechend ergibt sich für die rechnerisch ermittelte UFR für viele Währungen ein deutlicher Rückgang, der durch einen regulatorischen Glättungsmechanismus abgebremst wird. Nach diesem bewegt sich die UFR zwischen zwei Berichtsperioden maximal um 15 Basispunkte. Während so beispielsweise die rechnerische UFR für den Euroraum, das britische Pfund, den kanadischen sowie den US-Dollar auf 3,25% zurückgeht, ist der Effekt des Übergangs jeweils von 3,45% auf 3,30% gebremst. Gleiches gilt auch für den Schweizer Franken, hier ergibt sich statt rechnerisch 2,25% eine UFR von 2,30%.

Die aktualisierten UFRs sind ab dem 1. Januar 2024 in der Bewertung unter Solvency II zu berücksichtigen. Ggf. haben kapitalmarktorientierte Versicherungsgruppen ein an die EIOPA-Methodik angelehntes Vorgehen bei der Ermittlung ihrer Zinsstrukturkurven für die IFRS-17-Bewertung definiert, das jedoch unternehmensindividuell festgelegt ist und bei dem in der Regel eine entsprechende Bremse von 15 Basispunkten keine Anwendung findet.

Bei Fragen zur Zinskurve und der Bewertung unter Solvency 2 sowie unseren diesbezüglichen integrierten aktuariellen Dienstleistungen sprechen Sie mich gerne an bzw. wenden sich an unsere Expert:innen von Actuarial Risk Modelling Services.

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Tilmann Schmidt

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