Konkretisierte Anforderungen an die Produktüberwachung
Zentrale Fragen bleiben offen
Die BaFin hat am 8. Mai 2023 das Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht. Zuvor hatte die EIOPA bereits ihren Ansatz für die Überwachung der Anforderungen an die Produktaufsicht und -kontrolle vorgestellt sowie Grundsätze festgelegt, die notwendig sind, damit fondsgebundene Produkte einen positiven Kundennutzen bieten.
Im Fokus der Aufsichtsbehörden stehen die Anforderungen an Produkthersteller zur Prüfung eines angemessenen Nutzens für Kund:innen ihrer Produkte. Die Anforderungen beziehen sich nicht nur auf die initiale Einführung von Produkten, es werden insbesondere auch Anforderungen an einen Produktüberwachungsprozess innerhalb der Unternehmen gestellt.
Die Produkthersteller müssen die von ihnen angebotenen Produkte kontinuierlich überwachen. Die diesbezüglichen Anforderungen entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen bei einer Produktneueinführung. Hierbei sind Ereignisse zu ermitteln, die sich erheblich auf die wesentlichen Merkmale, den Risikoschutz oder die Garantien der Produkte auswirken können. Die Versicherungsprodukte sollen dahingehend überprüft werden, ob sie fortlaufend den Bedürfnissen des Zielmarkts entsprechen und weiterhin innerhalb des Zielmarkts vertrieben werden. Gegenstand der Überprüfung können beispielsweise
- die Kosteneffizienz aus Kundensicht,
- der Kundennutzen,
- die Verständlichkeit des Produkts und seiner Eigenschaften (nicht unnötig komplex formuliert mit Blick auf den Zielmarkt) oder
- die Angemessenheit des identifizierten Zielmarkts
sein.
Die Häufigkeit der Überwachung soll hierbei vom Hersteller in Abhängigkeit der Eigenschaften des Versicherungsprodukts sowie externer Faktoren angemessen gewählt werden. Stellt der Hersteller während der Lebensdauer eines Versicherungsprodukt mit dem Produkt verbundene Umstände fest, die nachteilige Auswirkungen auf den Kunden des Produkts haben können, so muss der Hersteller angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen und zur Verhinderung eines weiteren Auftretens des nachteiligen Ereignisses ergreifen und Kund:innen sowie Versicherungsvermittler informieren.
Die fortdauernde Produktüberwachung ist hinreichend zu dokumentieren und muss mindestens die Prüfung des Kundennutzens für die Ansparphase, die von der BaFin definierten, zu berücksichtigenden Produkteigenschaften (Art und Weise der Prämienkalkulation, Art und Weise der Durchführung der Überschussbeteiligung und zusätzlich bei fondsgebundener Lebensversicherung die Fonds, die dem Versicherungsnehmer zur Wahl stehen sowie die Rückvergütung von Fondsgesellschaften an das Versicherungsunternehmen) sowie die von Versicherungsunternehmen identifizierten Produkteigenschaften umfassen.
Die Veröffentlichungen konkretisieren die Anforderungen in einzelnen Punkten, dennoch bleiben einige zentrale Punkte im Hinblick auf die konkrete Implementierung eines Produktüberwachungsprozesses offen. Dazu zählen unter anderem:
- Wie häufig ist eine Überprüfung bzw. ein Monitoring notwendig und sinnvoll?
- Welche Produkte müssen überprüft werden? Sind nur aktuell verkaufsoffene Produkte betroffen oder müssen entsprechende Überprüfungen auch für Bestandsprodukte durchgeführt werden?
- Welche Änderung der externen Bedingungen lösen einen ad-hoc Überprüfungsbedarf aus?
- Welche KPIs sind im Kontext des Überwachungsprozesses relevant? Inwieweit können qualitative Überlegungen für den Prozess genutzt werden?
- Welche Maßnahmen und Konsequenzen müssen ggf. ergriffen werden, wenn der Prozess das Ergebnis liefert, dass die Produkte keinen angemessenen Kundennutzen mehr bieten?
- Wie und wann müssen Kunden über Änderungen informiert werden?
Welche zusätzlichen Anforderungen ergeben sich aus den bevorstehenden Anpassungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie zum Schutz von Kleinanlegern?
Im Hinblick auf die gestellten Anforderungen und offenen Fragestellungen unterstützen wir Sie gerne bei der Analyse Ihres bestehenden Produktüberwachungsprozesses. Mögliche regulatorische Risiken analysieren wir auf Basis einer szenariobasierten GAP-Analyse. Gerne unterstützen wir Sie auch beim Schließen bestehender Lücken.
Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote. |
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