BaFin veröffentlicht Untersuchung zu Kosten deutscher Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Aufsichtsbehörde sieht insgesamt keine systematisch zu hohen Kosten bei 70 untersuchten deutschen Pensionskassen und Pensionsfonds.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat kürzlich im BaFin-Journal das Ergebnis einer Untersuchung zur Kostensituation bei Pensionskassen und Pensionsfonds unter ihrer Aufsicht veröffentlicht. Demnach haben die deutschen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) kein strukturelles Kostenproblem, so dass auch ein umfassendes und regelmäßiges Kosten-Berichtswesen an die BaFin überflüssig ist.

Ausgangspunkt für die 70 Unternehmen abdeckende Analyse war eine Stellungnahme der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) vom 7. Oktober 2021, in der die europäische Behörde eine umfassende und regelmäßige Berichterstattung der EbAV an die nationalen Aufsichtsbehörden vorgeschlagen hatte. Damit solle das Preis-Leistungs-Verhältnis für Mitglieder und Leistungsempfänger sowie die Kosteneffizienz der Einrichtungen verbessert werden. Vor der Entscheidung hierüber konnten die Aufsichtsbehörden die Kostensituation der von ihnen beaufsichtigten EbAV analysieren, hierzu hatte die BaFin 70 große Unternehmen, die zusammen rund 90 Prozent des Marktes abdecken, alle ihre Kosten für das Jahr 2021 übermitteln lassen.

Die durchschnittlichen Gesamtkosten deutscher EbAV betrugen laut BaFin-Auswertung im Jahr 2021 0,79 Prozent der Kapitalanlagen zu Buchwerten oder 0,72 Prozent der Kapitalanlagen zu Zeitwerten. Damit sind die Werte laut BaFin vergleichbar mit den Niederlanden als größtem EbAV-Markt innerhalb der Europäischen Union, wo es seit Jahren Kostentransparenzinitiativen und ein umfassendes Berichtswesen zu den Kosten gibt.

Der größte Anteil an den Gesamtkosten entfällt auf Anlagekosten (0,47 Prozenpunkte) und Verwaltungskosten (0,19), danach folgen Transaktionskosten (0,11). Den Großteil der Anlagekosten im indirekten Bestand (0,35 Prozentpunkte) weisen die EbAV im bestehenden Berichtswesen nicht ausdrücklich als Kosten aus.

Durch die Analyse wurden insgesamt Kosten in Höhe von 0,49 Prozentpunkten aufgedeckt, die das bestehende Berichtswesen nicht erfasst. Diese entfallen insbesondere auf die Kapitalanlagetätigkeit (Anlage- und Transaktionskosten) und der Aufwand zu deren Ermittlung war laut Rückmeldung der Unternehmen hoch. Das galt vor allem für Kosten in Investmentfonds, die in der Regel nur die Kapitalverwaltungsgesellschaften herausfinden konnten. Interessanterweise stehen diese Kostenarten auch im Fokus der BaFin bei der Solvency-II-Regulierung, hierzu hatte die Aufsichtsbehörde im Sommer 2022 ein Merkblatt zur Berücksichtigung in der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen veröffentlicht.

Die EIOPA hat der Europäischen Kommission im Oktober 2023 Änderungsvorschläge für die EbAV-Richtlinie gemacht, die für Altersversorgungssysteme, in denen die Versorgungsberechtigten Risiken tragen, erneut ein regelmäßiges Kosten-Berichtswesen vorsehen. Es ist offen, inwieweit dieser Vorschlag berücksichtigt wird. In die oben genannte Analyse gingen jedoch nur Altersversorgungssysteme mit regelmäßig festen Beiträgen und garantierten Leistungen ein. Die reine Beitragszusage, bei der die Versorgungsberechtigten Kosten und Risiken tragen, gibt es hierzulande erst seit 2022. 

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