Jahressteuergesetz 2022: Bundesrat stimmt Verlängerung der Optionsregelung im Rahmen des § 2b UStG zu

Jahressteuergesetz 2022: Bundesrat stimmt Verlängerung der Optionsregelung im Rahmen des § 2b UStG zu

Liebe Leser:innen,

nachfolgend möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass der Bundesrat am 16. Dezember 2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt hat und damit der Weg im weiteren Gesetzgebungsverfahren für die Verlängerung der Optionsmöglichkeit im Rahmen des § 2b UStG frei ist.

Wir wünschen viel Freude mit unserem Newsflash und wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Ansprechpartner:
Hannes Pfitzner

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Prof. Dr. Rainer Bernnat

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