Bringt das OZG 2.0 den Digitalisierungsdurchbruch?

Beim Thema digitale Verwaltung ist Deutschland gerade einmal Mittelmaß: Im Digital Economy and Society Index 2022 der EU liegt Deutschland beim Digitalisierungsgrad nur auf Platz 18 von 27.

Und das trotz zahlreicher Digitalisierungsprogramme. Zuletzt verpflichtete das Onlinezugangsgesetz (OZG) Bund, Länder und Kommunen dazu, bis Ende 2022 575 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Am Ende führten die Verwaltungen nur die wenigsten davon flächendeckend ein.

Die Verwaltung im Ganzen weiterentwickeln

Aktuell arbeitet die Bundesregierung an einem Nachfolger des OZG, dem sogenannten OZG 2.0. Die neue Version soll ohne klare Frist auskommen, sich auf wichtige Dienste wie die BundID konzentrieren und den föderalen Datenaustausch erleichtern. Wird das OZG 2.0 endlich den Durchbruch für die Verwaltungsdigitalisierung bringen? Jüngst bekannt gewordene Budgetkürzungen sorgten jedenfalls für öffentliche Aufmerksamkeit. Fest steht: Digitalisierungsprogramme werden grundsätzlich nur erfolgreich sein, wenn sich die Verwaltung im Ganzen weiterentwickelt. Eine „Jahrhundertreform“ wird es angesichts des föderalen Systems nicht geben. Aber es ist möglich, bestehende Strukturen weiterzuentwickeln, etwa indem Bund und Länder die Kommunen und die IT-Dienstleister stärker in politische Entscheidungen und die nötige Standardisierung einbeziehen. Die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Digitalisierung muss der Bund allerdings selbst schaffen: Dazu gehört es, Projektverantwortlichkeiten klar zu definieren und Investitionen in Innovation über Legislaturperioden hinweg zu ermöglichen – also dauerhaft zu budgetieren.

Verwaltungsdigitalisierung ist mehr als eine App

Letztlich geht es darum, abseits der reinen Onlineverfügbarkeit den Blick auf eine wirksame Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung zu lenken. Nur dann werden die Verwaltungen entlastet – und nur dann profitieren die Bürger:innen und die Unternehmen wirklich.

Ansprechpartner:
Dr. Nicolai Bieber

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Prof. Dr. Rainer Bernnat

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