Verwaltungsleistungen effizient digitalisieren

Wie die öffentliche Verwaltung mit dem EfA-Prinzip digitale Dienste effizient „nachnutzen“ kann.

Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) und der 2023 vorgelegte Änderungsentwurf sollen die Modernisierung und Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vorantreiben. Dies erfolgt nach dem „Einer-für-alle“-Prinzip, kurz EfA (siehe auch Titelstory-Interview). Mit dem EfA-Modell lassen sich Leistungen, die regional als Onlinedienste digitalisiert wurden, flächendeckend etablieren und in die jeweiligen eigenen Systeme übernehmen – dies nennt man „Nachnutzung“.

Informationen im „Baukasten“

Um die Nachnutzungsmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Akteuren beim Bund sowie bei den Ländern und Kommunen zu optimieren und dadurch Digitalisierungspläne schneller und einfacher umzusetzen, wurde das Föderale Informationsmanagement (FIM) geschaffen. FIM, die von der öffentlichen Hand vorgeschriebene Methodik zur erfolgreichen Umsetzung des OZG, liefert nach dem Baukastenprinzip standardisierte Informationen für Verwaltungsleistungen, von Antrags- über Genehmigungs- bis hin zu Anzeigeverfahren.

Es integriert die Bausteine „Prozesse“, „Datenfelder“ und „Leistungen“. Für jeden Baustein werden FIMStamminformationen auf bundes-, landes- und/oder kommunaler Ebene erstellt, fachlich und methodisch geprüft sowie für andere Behörden nachnutzbar bereitgestellt. Die Vorteile: Benötigte Informationen müssen nur einmal erhoben werden und die Behörden können sicher sein, dass die Informationen methodisch korrekt, rechtskonform, standardisiert und damit systemübergreifend interoperabel sind.

Beschleunigte Nachnutzung

Das Land Niedersachsen zum Beispiel stellt bereits mehr als 20 Onlinedienste im OZG-Themenfeld

Gesundheit anderen Bundesländern zur Nachnutzung zur Verfügung. Bürger:innen können unter anderem Pflegeleistungen sowie Infektionsschutzbelehrungen online beantragen. 

Dies wollen auch andere Bundesländer anbieten: So hat das Saarland, unterstützt von PwC-Expert:innen, begonnen, die rechtlichen Anforderungen für bestimmte Onlinedienste aus Niedersachen zu erheben und als FIM-Stamminformationen strukturiert den jeweiligen IT-Dienstleistern bereitzustellen. Dies vereinfacht die Abstimmung, eliminiert rechtliche

Unsicherheiten und beschleunigt damit die Nachnutzung der Onlinedienste für das Saarland stark. 

Die FIM-Methodik und das umfassende PwCNetzwerk verschaffen Kunden auf allen föderalen Ebenen Vorteile – für die gesamte Bandbreite der Verwaltungsleistungen.

Ansprechpartner:
Marcus Coorssen von Löwenstein

Zu weiteren PwC Blogs

Contact

Prof. Dr. Rainer Bernnat

Prof. Dr. Rainer Bernnat

Partner
Frankfurt am Main

To the top