BCBS zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Krypto-Assets – Einbiegen auf die Zielgerade!

Kompakter Überblick über die wesentlichen Neuerungen gegenüber dem Konsultationspapier aus Juni 2021

Am 30. Juni 2022 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) das nunmehr zweite Konsultationspapier zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Krypto-Assets veröffentlicht (BCBS 533 - Aufsichtsrechtliche Behandlung von Krypto-Assets). Im Fokus stehen die Änderungen am zuvor entworfenen Regelwerk, die auch in Folge des Feedbacks der Finanzbranche zu dem am 10. Juni 2021 vorgestellten Konsultationspapier (unser Blogbeitrag zum Konsultationspapier vom Juni 2021) vorgenommen wurden.

Hervorzuheben sind hierbei die Anpassungen, die sich auf das Klassifizierungsverfahren für Krypto-Assets auswirken. Neben weiteren Neuerungen, wie der Einführung einer Obergrenze für das Exposure gegenüber bestimmten Krypto-Assets und Klarstellungen zu bestehenden Regelungsvorschlägen, enthält das Konsultationspapier auch einen ersten Entwurf für einen neuen BCBS-Standard.

Noch bis zum 30. September 2022 können Rückmeldungen zu den im Rahmen der erneuten Konsultation vorgestellten Änderungen der Regulierungsvorschläge beim BCBS eingereicht werden, bevor der Standard wie vom BCBS geplant bis zum Jahresende fertiggestellt werden soll. Einen kompakten Überblick über die wesentlichen Neuerungen gegenüber dem Konsultationspapier aus Juni 2021 stellen wir Ihnen in unserem kostenfreien Registrierbereich von PwC Plus vor.

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Martin Neisen

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Christoph Himmelmann

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