Anzeigepflicht für Auslagerungen ausgesetzt – und wie geht es weiter?

Zum Stand der Anzeigepflicht für Auslagerungen

Bekanntlich hat die BaFin in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank nach Durchführung des Konsultationsverfahrens zum Referentenentwurf einer Änderung der Anzeigenverordnung (AnzV) auf die Erfüllung der an sich in § 24 Abs. 1 Nr. 19 KWG gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Anzeige von wesentlichen Auslagerungen vorübergehend verzichtet. Ein entsprechender Eintrag ist auf der Website der BaFin unter dem 20. Januar 2022 zu finden. Seither ist ein halbes Jahr vergangen und eine weitere Entwicklung nicht absehbar. Die betroffenen Institute fragen sich inzwischen zu Recht, ob es unverändert die richtige Entscheidung ist, die Finalisierung der Änderung der Anzeigenverordnung abzuwarten oder nicht zunehmend Handlungsbedarf besteht.

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Martin Neisen

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Christoph Himmelmann

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