Anzeigepflicht für wesentliche Auslagerungen scharf geschaltet

Vierte VO zur Änderung der AnzVO verkündet

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung (AnzVO) wurde am 28. November 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und kommt noch in diesem Jahr zur Anwendung.

Neben der Absicht und dem Vollzug von (neuen) wesentlichen Auslagerungen sind auch wesentliche Änderungen und schwerwiegende Vorfälle bei bestehenden wesentlichen Auslagerungen anzuzeigen. Dabei nimmt die Granularität der in der Auslagerungsanzeigen künftig aufzunehmenden Informationen deutlich zu. In unserem aktuellen Regulatory Blog Beitrag gehen wir ausführlich auf die Inhalte der Anzeigepflicht und deren konkrete Auswirkungen im Zeitablauf ein.

Spätestens jetzt müssen sich Institute mit der praktischen Umsetzung der Anzeigepflicht sowie den Herausforderungen im Hinblick auf die Informationsbeschaffung und den elektronischen Transfer an die Aufsichtsbehörden befassen. Neben technischen Fragen wird es bei der Umsetzung auch eine Vielzahl von fachlichen Fragestellungen geben. Nicht zuletzt die Anzeigepflicht betreffend die schwerwiegenden Vorfälle wird die Institute vor erhebliche Herausforderungen im Hinblick auf die erforderliche Anpassung ihres internen Kontrollsystems stellen. Um diese Herausforderungen meistern zu können, bedarf es einer interdisziplinären Zusammenarbeit der betroffenen Front- und Backoffice Bereich sowie der diese unterstützenden IT.

Sie haben Fragen zu Anzeigepflicht oder anderen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Auslagerungen betreffenden Themen? Sprechen Sie uns an - gerne unterstützen wir Sie bei den dafür erforderlichen anspruchsvollen Umsetzungsprojekten mit unserem Expert:innen-Team.

Den vollständigen Blogbeitrag stellen wir Ihnen in unserem kostenfreien Registrierbereich von PwC Plus zur Verfügung.

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Martin Neisen

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Frankfurt am Main

Christoph Himmelmann

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