Fit & Proper bleibt im Fokus der Aufsicht
Konsultationspapier der BaFin zu Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG
Die BaFin hat am 14. Mai 2025 ein neues Rundschreiben zur Konsultation gestellt, das die Anforderungen an Mitglieder der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß Kreditwesengesetz (KWG) zusammenfasst und aktualisiert. Damit zeigt sich erneut, dass das Thema Fit & Proper – die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern des Leitungs- und Aufsichtsorgans – weiterhin ganz oben auf der Agenda der deutschen und europäischen Aufseher steht. Nicht umsonst hat die Aufsicht bei allen jüngeren Bankenkrisen ein Versagen der Leitungs- und Kontrollorgane als wesentliche Ursache identifiziert.
Das konsultierte Rundschreiben ersetzt die Merkblätter vom 29. Dezember 2020 und zielt darauf ab, Doppelungen zu vermeiden, während es die gemeinsamen Leitlinien der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) (EBA/GL/2021/05 und EBA/GL/2021/06) integriert. Der Anwendungsbereich des Rundschreibens ist auf die sogenannten Less Significant Institutions (LSI) unter BaFin-Aufsicht begrenzt; für sogenannte Significant Institutions (SI) ist die Europäische Zentralbank (EZB) als Aufsichtsbehörde zuständig und damit auch für die Fit & Proper Verfahren.
Das neue Rundschreiben der BaFin enthält eine Vielzahl von Ausfüll- und verwaltungstechnischen Hinweisen und informiert detailliert über die Anzeigepflichten, die bei der Bestellung und dem Ausscheiden von Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen zu beachten sind. Das konsultierte Rundschreiben enthält insbesondere Anforderungen für die theoretischen und praktischen Kenntnisse als auch für die Leitungserfahrung der Mitglieder.
Im Vergleich zu den Merkblättern von 2020 gibt es einige wesentliche Änderungen. Während die alten Merkblätter die Anforderungen an Geschäftsleiter in einem breiteren Spektrum von Gesetzen berücksichtigte, fokussiert sich das neue Rundschreiben ausschließlich auf das KWG. Zudem konkretisiert das Rundschreiben die Hinweise zu theoretischen und praktischen Kenntnissen sowie der Leitungserfahrung von Geschäftsleitern.
Das Rundschreiben fasst ebenfalls die allgemeinen Pflichten der Organmitglieder zusammen und legt mehr Gewicht auf das Vorhandensein von Richtlinien zur Bewertung der individuellen Eignung und Eignung in der Gesamtheit von Organmitgliedern sowie den Diversitätsrichtlinien. Hierdurch nähert sich die BaFin auch der Aufsichtspraxis der EZB weiter an. Die Mandatsbegrenzungen und Anzeigepflichten wurden ebenfalls präzisiert. Die rechtlichen Grundlagen der Anzeigepflichten bleiben überwiegend in der Anzeigenverordnung (AnzV) verankert. Es präzisiert des Weiteren die Pflichten der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane sowie Zusammensetzung und Aufgaben von Ausschüssen.
Darüber hinaus sind detaillierte Regelungen zur zeitlichen Verfügbarkeit der Organmitglieder neu hinzugekommen. Dies soll sicherstellen, dass Mitglieder auch in Sondersituationen ausreichend Zeit für ihre Aufgaben aufbringen können. Die Verletzung der Anzeigepflichten kann eine Ordnungswidrigkeit sein und mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, bei Verletzung der Pflichten zur zeitlichen Verfügbarkeit und Mandatsbegrenzungen sind sogar Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro möglich.
Die Konsultationsfrist für das Rundschreiben läuft bis zum 13. Juni 2025. Die betroffenen Institute sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen und die notwendigen Schritte zur ordnungsgemäßen Umsetzung einleiten.
Gleichzeitig sind bereits weitere Änderungen in der Pipeline. Insbesondere aus der CRD 6, deren Umsetzung in nationales Recht weiterhin ausstehend ist, resultiert voraussichtlich weiterer Anpassungsbedarf an den §§ 25c und 25d KWG sowie den Vorgaben des jetzt konsultierten Merkblatts.
Bei allen Fragen rund um das Thema Fit & Proper, von der Schulung aktueller oder künftiger Organmitglieder bis zur prozesshaften Umsetzung der Einhaltung der Anforderungen sowie derer Dokumentation, stehen Ihnen unsere erfahrenen Expert:innen gerne zur Verfügung.
Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote. |
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