Zahlungsverkehr in der EU

Wie die EU die Etablierung von Instant Payments plant

Nur 11% aller Euro-Überweisungen wurden im August 2022 als Sofortzahlung getätigt. Damit hängt Europa im Vergleich mit Indien und Brasilien, wo die Rate der Sofortzahlungen bei knapp 90% liegt, deutlich hinterher. Sofortzahlungen verbessern den Cashflow für Unternehmen und senken vor allem für kleine und mittelgroße Unternehmen die Kosten. Verbraucher:innen können mithilfe von Sofortzahlungen schneller und bequemer Rechnungen bezahlen. Gelder, die sonst im Verrechnungssystem verweilen, könnten stattdessen für Investitionen oder Konsum genutzt werden. Die vorgenannten Vorteile lassen Kund:innen künftig bei der Auswahl ihres Zahlungsdienstleisters darauf achten, ob Sofortzahlungen unterstützt werden.

Die Konsequenzen für Anbieter, die bei der Etablierung von Sofortzahlungen schleppend vorankommen, können nicht nur Kundenverluste, sondern auch daraus resultierende mangelnde Wettbewerbsfähigkeit und Imageschäden sein.

Auch die Regulatoren setzen ein Augenmerk auf die Euro-Sofortzahlungen, denn am 26.10.2022 veröffentlichte die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag, der Euro-Sofortzahlungen im Rahmen einer Verordnung zum Standard machen soll und bald in Kraft treten soll. Dieser erhält zur Modernisierung des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) im Kern vier neue Anforderungen an die Zahlungsdienstleister:

  1. Verfügbarkeit von Euro-Sofortzahlungen: Alle Zahlungsdienstleister in der EU, die bereits Überweisungen in Euro anbieten, sollen verpflichtet werden, diese als Sofortzahlung anzubieten.
  2. Bezahlbarkeit von Euro-Sofortzahlungen: Die Abwicklung von Euro-Sofortzahlungen soll durch die Zahlungsdienstleister nicht gegen eine höhere Gebühr gegenüber den Kund:innen durchgeführt werden, als für herkömmliche Überweisungen in Euro.
  3. Mehr Vertrauen in Sofortzahlungen: Die Zahlungsdienstleister sollen die Richtigkeit der Angaben der Auftraggeber:innen zu Kontonummer (IBAN) und des Namen vom Zahlungsempfänger nachprüfen, damit die Auftraggeber:innen gegebenenfalls vor Ausführung der Zahlung auf einen Fehler oder Betrugsversuch hingewiesen werden können.
  4. Bestehende Sicherheitsprüfung: Die Zahlungsdienstleister sollen eine reibungslose Bearbeitung von Aufträgen zu Euro-Sofortzahlungen für Kund:innen, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden. Hierfür schlägt die EU-Kommission die Etablierung eines Verfahrens vor, das einen täglichen Abgleich der Kund:innen mit den EU-Sanktionslisten durch die Zahlungsdienstleister anstatt einer Prüfung der einzelnen Transaktionen ermöglicht.

Die Umsetzungsfrist der Verordnung sieht folgendermaßen aus: Im Euroraum müssen Sofortzahlungen 6 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung empfangen werden können. Das Versenden von Sofortzahlungen muss innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung möglich sein. Während die europäischen Zahlungsdienstleister auf ein Entgegenkommen bei den Richtlinien und ihrer Umsetzungsfrist hoffen, positionierte sich auch die Europäische Zentralbank (EZB) deutlich hinter dem Entwurf. Die EZB bemängelt in ihrer Stellungnahme, dass sich der “Instant SEPA”- Standard sechs Jahre nach der technischen Einführung immer noch nicht als “New Normal” durchgesetzt habe. Daher sei es "essenziell", die Fragmentierung im SEPA-Gebiet zu beenden.

Mit der Umsetzung der EU-Anforderungen sind Zahlungsanbieter großen Herausforderungen ausgesetzt. Viele der aktuellen IT-Systeme der Banken funktionieren auf Basis von Batches, die in regelmäßigen Abständen (z.B. einmal täglich) Überweisungen durchführen. Dies steht im Konflikt mit der Einführung von Sofortzahlungen als neuen Marktstandard. Die Abwicklung einer Euro-Sofortzahlungen darf maximal 10 Sekunden dauern und muss 24/7 gewährleistet werden. Derartige Geschwindigkeiten von Sofortzahlungen sind mit den derzeitigen IT-Systemen aus technischer Sicht nicht zu betreiben. Darüber hinaus bedarf der Abgleich von IBAN und Namen der Zahlungsempfänger in Teilen einzelne Anpassungen der Zahlungsverkehrsprozesse. Um den Anforderungen der EU innerhalb der Übergangsfrist gerecht zu werden, müssen die betroffenen Zahlungsdienstleister Investitionen und aufwändige Anpassungen in der IT-Infrastruktur und Prozesslandschaft vornehmen.

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