IDW veröffentlicht Modulentwurf einer Stellungnahme zur bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen

Die Modulverlautbarung befasst sich mit Fragen zur Ausbuchung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Als Reaktion auf die Agenda-Entscheidung des IFRS IC vom 14. Dezember 2020 zur Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen nach IFRS hat der Fachausschuss Unternehmensberichtserstattung (FAB) des IDW den Entwurf eines Moduls zum IDW RS HFA 50 verabschiedet. Die Modulverlautbarung befasst sich mit Fragen zur Ausbuchung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Teil eines Reverse Factoring sind, zu deren Ausweis in der Bilanz und in der Kapitalflussrechnung sowie zu erforderlichen Anhangangaben.

Der Entwurf steht bis zur endgültigen Verabschiedung im Internet zur Verfügung.

Zu weiteren PwC Blogs

Zum Anfang