Delegierter Rechtsakt zur Konkretisierung der Taxonomie-Berichtspflichten für Nicht-Finanzunternehmen veröffentlicht
Dieser Rechtsakt komplementiert die Vorgaben, die zur Konkretisierung der Berichtspflichten von den betroffenen Unternehmen benötigt werden.
Der finale delegierte Rechtsakt zu den neuen Berichtspflichten nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung wurde letzte Woche von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Dieser Rechtsakt komplementiert die Vorgaben, die zur Konkretisierung der Berichtspflichten von den betroffenen Unternehmen benötigt werden. Ich konzentriere mich nachfolgend auf die Unternehmen der Realwirtschaft (sog. Nicht-Finanzunternehmen), über die Neuerungen für Finanzunternehmen informiert Sie mein Kollege Peter Flick.
Im Zentrum der Berichtspflichten nach Artikel 8 der Taxonomie stehen für die Nicht-Finanzunternehmen die Angaben zum Anteil ihrer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) in Verbindung mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Die Definition, was ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten sind, findet sich in den sog. technischen Bewertungskriterien, die ebenfalls in delegierten Rechtsakten festgelegt werden. Die technischen Bewertungskriterien für die beiden ersten Umweltziele, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, wurden von der Europäischen Kommission am 4. Juni 2021 verabschiedet.
Mit dem nun veröffentlichten delegierten Rechtsakt zu Art. 8 der Taxonomie-Verordnung werden die Angaben zu den drei Kennzahlen (Umsatz-KPI, CapEx-KPI, OpEx-KPI) konkretisiert. Der Rechtsakt legt insbesondere die Definitionen für die drei Kennzahlen fest und macht Vorgaben zu ihrer Ermittlung. Des Weiteren werden umfangreiche Angaben vorgeschrieben, die von den Nicht-Finanzunternehmen ergänzend zu den Kennzahlen offenzulegen sind. Zudem wird festgelegt, dass die Berichterstattung für die Kennzahlen selbst in Tabellenform zu erfolgen hat, wobei die Tabellen z.T. detaillierte Aufrisse für die jeweilige Kennzahl vorsehen.
Im Vergleich zum Entwurf (ich berichtete hierüber am 12. Mai 2021) schafft der finale delegierte Rechtsakt in mehreren Bereichen Klarheit bzw. Erleichterungen, u.a.:
- Für die erste Berichtsperiode, d.h. die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2021, sind lediglich der Anteil der taxonomiefähigen und der Anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bezogen auf die drei Kennzahlen anzugeben. Anzugeben sind zudem die hierfür relevanten ergänzenden Angaben.
- Für die erste Berichtsperiode wird weder eine differenzierte Berichterstattung der drei Kennzahlen nach einzelnen Wirtschaftstätigkeiten noch die Verwendung der (ansonsten verpflichtenden) Tabellen verlangt.
- Vorjahresangaben sind erst ab der dritten Berichtsperiode, d.h. der Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2023, erforderlich; dabei wird die noch im Entwurf vorgesehene Vorjahresangabe für fünf Vergleichsjahre auf ein Vergleichsjahr reduziert.
- Die bislang vorgesehene Begrenzung des Planungshorizonts für CapEx-Pläne auf maximal sieben Jahre wird auf zehn Jahre verlängert.
- Sind die OpEx für das Geschäftsmodell des Unternehmens nicht wesentlich, darf eine eingeschränkte Berichterstattung über den OpEx-KPI erfolgen.
- Die bislang vorgesehenen Detailangaben zu den nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in den Berichtstabellen entfallen.
- Die Berichtspflichten zu den vier weiteren Umweltzielen greifen erst zwölf Monate nach Geltungsbeginn der (noch ausstehenden) delegierten Rechtsakte zu den diesbezüglichen technischen Bewertungskriterien.
Der delegierte Rechtsakt zu Art. 8 der Taxonomie-Verordnung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat für einen viermonatigen Zeitraum, der um zwei Monate verlängert werden kann, zur Prüfung vorgelegt. Erst danach kann er in Kraft treten.
Doch auch mit Finalisierung des delegierten Rechtsakts werden bei Weitem nicht alle Fragen zu den neuen Berichtspflichten nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung gelöst. Für die Meinungsbildung zu den wichtigen Fragestellungen der Berichterstattung werden wir uns bei PwC weiterhin einsetzen.
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