Klima-Taxonomie kann erst im Dezember 2021 in Kraft treten
Mit dem delegierten Rechtsakt zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (sog. Klima-Taxonomie) werden die technischen Bewertungskriterien festgelegt, die zur Bestimmung einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit i.S.d. EU-Taxonomie erforderlich sind.
Unternehmen benötigen diese Informationen, um ihre neuen Berichtspflichten nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung zu erfüllen.
Der delegierte Rechtsakt zur Klima-Taxonomie wurde zwar von der Europäischen Kommission am 4. Juni 2021 verabschiedet. Im Rahmen des Mitgesetzgebungsverfahrens können aber sowohl das Europäische Parlament wie auch der Rat während eines viermonatigen Zeitraums, der einmal um zwei Monate verlängert werden kann, Einspruch einlegen. Ein solcher Einspruch hätte zur Konsequenz, dass der delegierte Rechtsakt zur Klima-Taxonomie nicht in Kraft treten kann. Vielmehr müsste die Europäische Kommission einen neuen delegierten Rechtsakt ausarbeiten mit der Folge, dass der enge Zeitplan für die Berichtspflichten nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung mit Erstanwendung ab dem 1. Januar 2022 nicht zu halten ist.
Heute nun hat der Rat beschlossen, die Einspruchsfrist für die Klima-Taxonomie bis zum 8. Dezember 2021 zu verlängern. Dies wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, die angekündigten technischen Kriterien für Kernenergie und Erdgas zu prüfen, bevor sie grünes Licht für das Inkrafttreten aller technischen Kriterien der Taxonomie geben. Bereits gestern wurde ein Antrag auf Ablehnung des delegierten Rechtsakt zu den Klimazielen mit einer deutlichen Mehrheit in den Ausschüsse ECON und ENVI des Europäischen Parlaments abgewiesen. Allerdings können sowohl das Europäische Parlament wie auch der Rat bis zum Ende der Einspruchsfrist (erneut) über eine Ablehnung abstimmen. Gewissheit wird es somit erst am 8. Dezember 2021 geben.
Ich werde Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
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