COVID-19 und der Klimawandel prägen die ESMA Prüfungsschwerpunkte 2021

Die Veröffentlichung der ESMA enthält zudem Prioritäten im Zusammenhang mit der nicht-finanziellen Berichterstattung und Hinweise im Zusammenhang mit alternativen Leistungskennzahlen (APMs).

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht (esma public statement). Die diesjährigen Prioritäten nehmen die Auswirkungen von COVID-19 und klimabezogenen Sachverhalten in den Blick, bieten Leitlinien für die Bewertung der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 und heben die Offenlegungspflichten gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung hervor.

Die Schwerpunkte werden von der ab dem 1. Januar 2022 allein zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei den Stichprobenprüfungen der IFRS Konzernabschlüsse 2021 kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland berücksichtigt. Die Veröffentlichung der ESMA enthält zudem Prioritäten im Zusammenhang mit der nicht-finanziellen Berichterstattung und Hinweise im Zusammenhang mit alternativen Leistungskennzahlen (APMs). Ob die BaFin zusätzliche nationale Schwerpunkte festlegen wird ist derzeit noch nicht bekannt.

Nach Aussage der ESMA spiegeln die Schwerpunkte die anhaltende Volatilität und Ungewissheit im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und die Notwendigkeit einer transparenten Berichterstattung über die Auswirkungen wider, die für die Gewährleistung der Stabilität der EU-Finanzmärkte von entscheidender Bedeutung ist. Sie machen zudem deutlich, wie wichtig die Einbeziehung aller wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Informationen über klimabezogene Sachverhalte angesichts der wachsenden Bedeutung für Investoren ist.

Gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte für IFRS-Abschlüsse 2021 sind:

  • Auswirkung der COVID-19-Pandemie:
    Die ESMA fordert die Unternehmen dazu auf, die längerfristigen Auswirkungen von COVID-19 auf die Geschäftstätigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die Finanz- und Vermögenslage sorgfältig zu bewerten und hierüber transparent zu berichten
  • Klimabezogene Sachverhalte
    Die ESMA erwartet Konsistenz bei den Informationen zu klimabezogenen Sachverhalten im IFRS-Abschluss und in der nicht-finanziellen Berichterstattung. Unternehmen sollten beurteilen, ob Klimarisiken eine Auswirkung auf den IFRS-Abschluss haben. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungs-unsicherheiten im Zusammenhang mit Klimarisiken sind offenzulegen.
  • Erwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses, ECL)
    Die ESMA erwartet von Kreditinstituten mehr Transparenz bei den (Anhang-)Angaben zur Ermittlung der ECL. Dies gilt insbesondere für manuelle Anpassungen (so genannte Management-Overlays), für signifikante Veränderungen des Ausfallrisikos, bezogen auf zukunftsgerichtete Informationen, für Änderungen bei Wertberichtigungen sowie bezogen auf die Auswirkungen des Klimarisikos auf die ECL-Bewertung.

Seitens der ESMA sollen bezüglich nicht-finanzieller Informationen insbesondere die Auswirkungen von COVID-19 auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren sowie Informationen über etwaige strukturelle Veränderungen im Geschäftsmodell im Vordergrund stehen. Die ESMA gibt Empfehlungen zur Darstellung von klimabezogenen Sachverhalten bei der Beschreibung der verfolgten Konzepte zu den Umweltbelangen und der Ergebnisse aus diesen Konzepten. Darüber hinaus werden die Emittenten daran erinnert, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um die in Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung vorgesehenen Offenlegungspflichten zu erfüllen, die ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten werden. Die BaFin hat sich noch nicht dahingehend geäußert, ob sie der Auffassung der Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung folgt, dass die nicht-finanzielle Erklärung nicht dem Enforcement in Deutschland unterliegt.

In Bezug auf APMs wird hervorgehoben, dass von den Emittenten erwartet wird, bei der Anpassung, Kennzeichnung und/oder Erstellung neuer APMs, die die Auswirkungen von COVID-19 darstellen sollen, Vorsicht walten zu lassen.

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