BaFin gibt nationalen Prüfungsschwerpunkt und zusätzliche Hinweise für 2022 bekannt

Die BaFin wird in den Konzernabschlüssen 2021 schwerpunktmäßig Lieferkettenfinanzierungen (Reverse Factoring) überprüfen, weil diese Art der Unternehmensfinanzierung immer häufiger eingesetzt wird.

Zusätzlich zu den Prüfungsschwerpunkten der ESMA wird die BaFin bei der Prüfung der IFRS Abschlüsse 2021 einen Fokus auf die immer häufiger eingesetzten Lieferkettenfinanzierungen (Reverse Factoring) legen. Beim Reverse Factoring handelt es sich um Vereinbarungen, in denen sich Käufer und Verkäufer darauf verständigen, dass die Schuld des Käufers von einem Drittunternehmen beglichen wird. Im Rahmen ihrer Prüfungen will die BaFin vor allem auf den Ausweis von Reverse-Factoring-Transaktionen in Bilanz und Kapitalflussrechnung achten. Zudem wird sie die Angaben im Anhang und Lagebericht überprüfen. Zur Abbildung im IFRS Konzernabschluss hat das IFRS IC im Rahmen einer Agenda Entscheidung im Dezember 2020 konkretisierende Vorgaben veröffentlicht (siehe hierzu auch IFRS für die Praxis).

Weiterhin plant die BaFin in begründeten Einzelfällen die Existenz von angegebenen Zahlungsmitteln und Vermögenswerten zu überprüfen. Es ist davon auszugehen, dass dies der Fall ist, wenn diese Positionen von besonderer Bedeutung für den Abschluss sind.

Darüber hinaus hebt sie die Notwendigkeit von nachvollziehbaren und nachprüfbaren Buchführungsunterlagen hervor. Aufgrund dieser Aussage sollten Unternehmen daher für den Abschlusserstellungsprozess berücksichtigen, dass eine ungenügende Dokumentation aus Sicht der BaFin weitere Rückfragen auslösen und ggfs.zu Hinweisen oder sogar Fehlerfeststellungen führen kann.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat im Oktober 2021 bereits bekannt gegeben, dass sich die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkt für die finanzielle Berichterstattung auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, klimabezogene Risiken und erwartete Kreditausfälle erstrecken werden. Ich habe darüber am 02. November 2021 berichtet. Wie auch bisher werden sich die Enforcementverfahren aber nicht nur auf die europäischen und nationalen Schwerpunkte beschränken, sondern werden sicherlich auch unternehmensindividuelle Themen überprüft werden.

Ab 2022 wird die BaFin nach dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) für die Bilanzkontrolle in einem einstufigen hoheitlichen System verantwortlich sein. Im September hatte die BaFin dafür nach eigenen Angaben bereits die Gruppe Bilanzkontrolle eingerichtet, die rund 60 Beschäftigte umfassen wird.

Zu weiteren PwC Blogs

Zum Anfang