Delegierter Rechtsakt zu den Klimazielen im Amtsblatt veröffentlicht – somit keine Verschiebung der erstmaligen Berichtspflichten der EU-Taxonomie

Somit haben Unternehmen im Anwendungsbereich bereits ihre im Jahr 2022 zu veröffentlichende nichtfinanzielle Berichterstattung um die jeweils einschlägigen Kennzahlen zu ergänzen.

Mit Ablauf des 8. Dezember 2021 verstrich die Frist für das Europäische Parlament und den Rat der EU zur Ablehnung des von der Europäischen Kommission vorgelegten delegierten Rechtsakts zu den Klimazielen (sog. Klima-Taxonomie). Dieser Rechtsakt legt die technischen Bewertungskriterien für die beiden Klimaziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ fest, über die gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung von bestimmten Unternehmen zu berichten ist. Der delegierte Rechtsakt wurde bereits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Er tritt damit nach zwanzig Tagen in Kraft, wodurch es zu keiner Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkt der Berichterstattung nach der Taxonomie-Verordnung kommen wird. Somit haben Unternehmen im Anwendungsbereich bereits ihre im Jahr 2022 zu veröffentlichende nichtfinanzielle Berichterstattung um die jeweils einschlägigen Kennzahlen zu ergänzen.

Hintergrund für die zunächst verlängerte Einspruchsfrist war die Verzögerung bei der Erarbeitung von technischen Bewertungskriterien für die Themen Kernenergie, Erdgas und Landwirtschaft (ich hatte darüber am 28. September 2021 berichtet). Insbesondere das Thema Kernenergie wird seit Wochen und Monaten kontrovers diskutiert. Ursprünglich war vermutet worden, dass ein Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts erst erfolgt, wenn der Rat der EU die Möglichkeit hatte einzusehen, ob bzw. unter welchen Bedingungen insbesondere Kernenergie und Erdgas als taxonomiefähig zu klassifizieren sind. Nun stehen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist für die Klima-Taxonomie die Vorgaben für diese Themen weiter aus, wenngleich vonseiten Ursula von der Leyens als Präsidentin der Europäischen Kommission zuletzt zu hören war, dass Kernernergie und Erdgas Teil der Taxonomie sein sollen.

Neben dem ergänzenden Rechtsakt zu Kernenergie, Erdgas und Landwirtschaft sind u.a. auch umfangreiche Fragen-und-Antworten zur Erstanwendung der Taxonomieangaben von der Europäischen Kommission angekündigt. Das Thema bleibt damit auch über das Jahresende hinaus spannend und ich halte Sie weiterhin auf dem Laufenden.

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Peter Flick

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Frankfurt am Main

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