DRSC schlägt geringfügige Änderungen des DRS 20 „Konzernlagebericht“ vor
Formale Anpassungen des DRS 20 an das FüPoG II und die EU-Taxonomie-Verordnung geplant
Am Dienstag hat das DRSC den Entwurf eines Änderungsstandards (E-DRÄS 12) zur Konsultation veröffentlicht, der formale Änderungen am DRS 20 „Konzernlagebericht“ vorschlägt.
Das DRSC reagiert damit auf zwei neue rechtliche Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung:
- Zum einen fordert das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst – kurz FüPoG II – neue und erweiterte Angaben in der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung. Ich habe darüber das letzte Mal in meinem Blogbeitrag am 11. Juni berichtet. DRS 20 soll formal an diese neue Gesetzeslage angepasst werden.
- Zum anderen müssen Unternehmen, die eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung abzugeben haben, in diese ab Januar 2022 Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung aufnehmen. Mein Kollege Peter Flick berichtet darüber regelmäßig in unserem Accounting Aktuell Blog, das letzte Mal in seinem gestrigen Blogbeitrag. Auf diese Angabepflichten soll in DRS 20 hingewiesen werden.
Stellungnahmen zum E-DRÄS 12 sind bis zum 4. Februar 2022 möglich.
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