EU-Taxonomie: Kommission beginnt Konsultation zur Ergänzung um die Tätigkeitsfelder Gas- und Kernenergie

Dem Vorschlag zufolge sind bestimmte Wirtschaftstätigkeiten zur Energiegewinnung aus Gas- und Kernanlagen von der Klima-Taxonomie umfasst.

Die Europäische Kommission hat am 31. Dezember 2021 kurz vor Mitternacht den lange erwarteten ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Klima-Taxonomie um die Tätigkeitsfelder Gas- und Kernenergie für einen Konsultationsprozess an die Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten verschickt (Pressemitteilung der Kommission). Der Text wird voraussichtlich ab dem 7. Januar 2022 offiziell verfügbar sein, ist jedoch bereits im Internet unter folgendem Link zu finden.

Hintergrund

Die Frage der Bewertung von Wirtschaftstätigkeiten zur Energiegewinnung aus Gas- und Kernanlagen als „ökologisch nachhaltig“ hatte die Kommission lange beschäftigt. Diese Tätigkeitsfelder wurden zunächst nicht in die am 9. Dezember 2021 veröffentlichte Klima-Taxonomie aufgenommen (siehe hierzu meinen Blogbeitrag vom 10. Dezember 2021).

Die Entscheidung der Kommission folgt nun auf die jüngste Veröffentlichung des Berichts des Joint Research Centre, in dem bestätigt wird, dass die Kernenergie ebenso nachhaltig sei wie andere taxonomiekonforme Energietechnologien. Unter Berücksichtigung des Berichts und des aktuellen technologischen Fortschritts ist die Kommission daher der Ansicht, dass die Energiegewinnung aus Gas- und Kernanlagen eine Rolle spielen kann, um den Übergang zu einer Zukunft unter Nutzung erneuerbarer Energien zu bewältigen.

Welche Tätigkeiten sind im Vorschlag enthalten?

Dem Vorschlag zufolge sind bestimmte Wirtschaftstätigkeiten zur Energiegewinnung aus Gas- und Kernanlagen von der Klima-Taxonomie umfasst. Hierzu werden technische Bewertungskriterien aufgelistet, anhand derer bestimmt wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet und ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele der EU-Taxonomie vermeidet. Unterschieden wird hierbei zwischen „nachhaltigen“ und „transformativen“ Tätigkeiten. Tätigkeiten zur Energiegewinnung aus Gas- und Kernanlagen sollen unter die Kategorie „transformativ“ fallen. Im Gegensatz zu den „nachhaltigen“ Tätigkeiten, d.h. Tätigkeiten, die klimaneutral und mit einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 vereinbar sind, handelt es sich hierbei um Tätigkeiten, die zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen, aber nicht selbst klimaneutral sind.

Folgende Tätigkeiten werden in dem Entwurf aufgeführt:

  • Vorkommerzielle Phasen fortgeschrittener Technologien mit minimalen Abfällen aus dem Brennstoffkreislauf,
  • Bau und sicherer Betrieb neuer Kernkraftwerke zur Strom- oder Wärmeerzeugung, auch zur Wasserstofferzeugung, unter Einsatz der besten verfügbaren Technologien,
  • Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie in bestehenden Anlagen,
  • Elektrizitätserzeugung aus fossilen, gasförmigen Brennstoffen,
  • Hocheffiziente gemeinsame Erzeugung von Wärme/Kälte und Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen,
  • Erzeugung von Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen in einem effizienten Fernwärme- und Fernkältesystem.

Diese Energiequellen sind unter bestimmten, strengen Bedingungen von der Klima-Taxonomie umfasst. So gilt der Bau von neuen Kernkraftwerken nur als taxonomiekonform, wenn deren Baugenehmigung bis zum Jahr 2045 erteilte wurde. Neue Gasanlagen müssen ferner eine alte Anlage, die fossile Brennstoffe nutzt, ersetzen. Zudem sollen Gaskraftwerke ab 2035 nur noch mit “low-carbon gases” laufen dürfen. Die technischen Bewertungskriterien müssen weiterhin berücksichtigen, dass andere Umweltziele nicht durch potenzielle Risiken, die sich etwa aus der langfristigen Lagerung und Endlagerung nuklearer Abfälle ergeben, erheblich beeinträchtigt werden („do no significant harm“). Wie bei den anderen Tätigkeiten im Rahmen der Klima-Taxonomie werden die Kriterien für Gas- und Kernenergie im Zuge der technologischen Entwicklung aktualisiert werden.

Um ausreichend Transparenz zu gewährleisten, haben die Unternehmen separat und unter der Verwendung von Standardvorlagen über ihre Tätigkeiten zur Energiegewinnung aus Gas- und Kernanlagen zu berichten. Der Zeitpunkt der Anwendung dieses ergänzenden delegierten Rechtsakts soll auf den 1. Januar 2023 verschoben werden.

Nächste Schritte

Die Platform on Sustainable Finance und die Expert:innengruppe der Mitgliedstaaten müssen zu allen delegierten Rechtsakten im Rahmen der EU-Taxonomie konsultiert werden. Sie haben bis zum 12. Januar 2022 Zeit, zu dem in Rede stehenden Entwurf Stellung zu nehmen. Die Kommission wird die Stellungnahmen daraufhin analysieren und den ergänzenden delegierten Rechtsakt im Januar 2022 annehmen. Im Rahmen des Mitgesetzgebungsverfahrens wird dieser den Mitgliedstaaten zur Prüfung übermittelt. Das Europäische Parlament und der Rat haben vier Monate Zeit (sog. „scrutiny period“), um das Dokument zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch dagegen zu erheben. Beide Organe können eine zusätzliche Prüfungszeit von zwei Monaten beantragen. Der Rat hat das Recht, mit einer verstärkten qualifizierten Mehrheit Einspruch zu erheben (mindestens 72 % der Mitgliedstaaten = mindestens 20 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten). Im Europäischen Parlament ist die absolute Mehrheit ausreichend.

Der nun begonnene Konsultationsprozess soll rund zwei Wochen dauern. Mitte Januar will die Kommission dann den finalen Vorschlag vorstellen, der von dem nun bekannt gewordenen Entwurf abweichen kann. Es bleibt somit weiterhin spannend. Ich halte Sie auf dem Laufenden.

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Kontakt

Peter Flick

Peter Flick

Partner
Frankfurt am Main

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