Art. 8 Taxonomie-Verordnung: FAQ der Europäischen Kommission schaffen nur teilweise Klarheit
Die neuen Berichtspflichten nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung stellen die berichtspflichtigen Unternehmen vor große Herausforderungen angesichts der zahlreichen Unsicherheiten bei der Auslegung der gesetzlichen Regelungen.
Die neuen Berichtspflichten nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung stellen die berichtspflichtigen Unternehmen vor große Herausforderungen angesichts der zahlreichen Unsicherheiten bei der Auslegung der gesetzlichen Regelungen. Die lange erwarteten FAQ der Europäischen Kommission zum Delegierten Rechtsakt zu Art. 8 der Taxonomie-VO (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178), die am 20. Dezember 2021 veröffentlicht wurden, schaffen Klarheit bei einigen Fragestellungen, liefern aber auch neuen Auslegungsspielraum.
Vor diesem Hintergrund kann es sich für die Unternehmen empfehlen, freiwillige Informationen zu ergänzen, um den Adressaten der nichtfinanziellen Berichterstattung ein umfassenderes Verständnis über die Taxonomiefähigkeit und ggf. Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftstätigkeiten zu ermöglichen. Hinweise zur freiwilligen Berichterstattung wurden von der Platform on Sustainable Finance (PSF) ebenfalls am 20. Dezember 2021 veröffentlicht (“considerations on voluntary information”).
Die insgesamt 22 Fragen und Antworten der Europäischen Kommission decken ein breites Spektrum ab, und zwar sowohl in Bezug auf die Berichtspflichten für Finanzunternehmen als auch für Nicht-Finanzunternehmen.
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