DRSC verabschiedet DRÄS 12

Geringfügige Anpassungen des DRS 20 an das FüPoG II und die EU-Taxonomie-Verordnung verabschiedet.

Letzten Freitag hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 12 (DRÄS 12) verabschiedet. DRÄS 12 sieht geringfügige Änderungen am DRS 20 „Konzernlagebericht“ vor. Hintergrund sind zum einen die erweiterten Berichtspflichten in der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung aufgrund des FüPoG II und zum anderen die Angabepflichten gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung. DRÄS 12 kann hier heruntergeladen werden.

Materielle Änderungen des DRÄS 12 gegenüber seiner Entwurfsfassung E-DRÄS 12 gibt es nicht. Über E-DRÄS 12 hatte ich in meinem Blogbeitrag am 23. Dezember 2021 berichtet.

DRÄS 12 wurde dem Bundesministerium der Justiz zur Bekanntmachung im Bundesanzeiger weitergeleitet. Formell ist er erst danach zu beachten, inhaltlich aber bereits jetzt, da aus dem FüPoG II und der EU-Taxonomie-Verordnung bereits jetzt Berichtspflichten resultieren können.

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