EFRAG veröffentlicht Arbeitspapier zu den allgemeinen Bestimmungen für europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das veröffentlichte Arbeitspapier zu ESRS 1 „Allgemeine Bestimmungen“ ist Teil der sog. Querschnittsstandards und enthält die allgemeinen Konzepte, Grundsätze und Angabepflichten, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beachten sind.
Im Rahmen der geplanten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde die EFRAG von der Europäischen Kommission mit der Erarbeitung von Entwürfen für European Sustainability Reporting Standards (ESRS) beauftragt. Seit Januar 2022 veröffentlicht die von der EFRAG eingerichtete Arbeitsgruppe (PTF-ESRS) Arbeitspapiere zu den künftigen ESRS (siehe hierzu meine Blogbeiträge vom 24. Januar, 21. Februar, 28. Februar, 4. März sowie 15. März 2022). Diese dienen der Information der Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Standardentwicklung und stellen somit keine öffentlichen Konsultationsdokumente dar. Eine öffentliche Konsultation der offiziellen Exposure Drafts wird noch im ersten Halbjahr 2022 erwartet.
Das nun am 18. März 2022 veröffentlichte Arbeitspapier zu ESRS 1 „Allgemeine Bestimmungen“ ist Teil der sog. Querschnittsstandards und enthält die allgemeinen Konzepte, Grundsätze und Angabepflichten, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beachten sind.
Im Begleitdokument zu ESRS 1 wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Entwicklung des Arbeitspapiers bereits Feedback zum ersten Teil der veröffentlichten Arbeitspapiere (siehe hierzu meinen Blogbeitrag vom 24. Januar 2022) berücksichtigt wurde. Demnach enthält das Arbeitspapier zu den allgemeinen Bestimmungen nun Konzepte, Grundsätze und Angabepflichten, die bislang in den anderen Querschnittsstandards (ESRS 2 bis 5) sowie den konzeptionellen Leitlinien enthalten sind. Dies führt insbesondere zu Änderungen bzw. Anpassungen der folgenden bisher veröffentlichten Arbeitspapiere:
- Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2);
- Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen der Nachhaltigkeit (ESRS 4);
- Definitionen für Konzepte, Ziele, Maßnahmen und Ressourcen (ESRS 5). Die Inhalte wurden vollständig in ESRS 1 integriert; ESRS 5 entfällt somit.
Alle Arbeitspapiere zu den Querschnittsstandards sowie zu den Themenbereichen Umwelt und Soziales liegen somit vor. Die Veröffentlichung der derzeit noch ausstehenden fünf Arbeitspapiere zu dem Themenbereich Governance (ESRS G2) sowie zu den konzeptionellen Leitlinien (ESRG 3 bis 6) wird noch im März 2022 erwartet. Ich halte Sie auf dem Laufenden.
Kontakt
