Russland-Ukraine-Krieg: Fachlicher Hinweis des FAUB zu den Auswirkungen auf Unternehmensbewertungen

In seinem Fachlichen Hinweis analysiert der IDW Fachausschuss den Einfluss der mit dem Russland-Ukraine-Krieg einhergehenden mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen und der mit ihnen verbundenen großen wirtschaftlichen Unsicherheit auf Unternehmensbewertungen, die unter Anwendung von sog. Zukunftserfolgswertverfahren erfolgen.

Gestern hat das IDW einen neuen Fachlichen Hinweis des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) zu den Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine auf Bewertungen von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen veröffentlicht.

In seinem Fachlichen Hinweis analysiert der IDW Fachausschuss den Einfluss der mit dem Russland-Ukraine-Krieg einhergehenden mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen und der mit ihnen verbundenen großen wirtschaftlichen Unsicherheit auf Unternehmensbewertungen, die unter Anwendung von sog. Zukunftserfolgswertverfahren erfolgen. Die nach solchen Zukunftserfolgsverfahren (Ertragswertverfahren, Discounted Cash Flow (DCF)-Verfahren) abgeleiteten Werte bilden regelmäßig die Grundlage ökonomischer Entscheidungen bspw. bei Kapitalmaßnahmen, M&A-Transaktionen, gutachterlicher Bewertungen und kommen bei rechnungslegungsbezogenen Bewertungen wie bspw. Impairment Tests zur Anwendung. Bei Anwendung der Zukunftserfolgsverfahren ist Unsicherheit dabei grundsätzlich an zwei Stellen zu berücksichtigen: Zum einen in den Erwartungen künftiger finanzieller Überschüsse und zum anderen hierzu äquivalent in der Risikoprämie, die Investoren für die Übernahme der Unsicherheit fordern.

In seinem Fachlichen Hinweis geht der FAUB inhaltlich auf die folgenden Aspekte ein:

  • Bedeutung und Berücksichtigung des Stichtagsprinzips,
  • Auswirkungen auf die Ermittlung der finanziellen Überschüsse,
  • Auswirkungen auf die Ermittlung der Kapitalkosten, sowie
  • besondere Hinweispflichten im Bewertungsgutachten.

Aussagen zur Dauer der Folgen des Krieges bzw. der verhängten Sanktionen, die sich durch eine weitere Eskalation auch noch verschärfen können, sind gegenwärtig kaum verlässlich möglich. Für die Ableitung des Zukunftserfolgswertes sind gleichwohl neben den kurzfristigen Implikationen insb. auch die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges von zentraler Bedeutung. Die Abschätzung des Ausmaßes und der Dauer der negativen Effekte stellt einen wesentlichen Punkt bei der Ermittlung der finanziellen Überschüsse dar. Der FAUB empfiehlt, dass der erhöhten Unsicherheit durch Szenario-Analysen begegnet werden sollte. Sofern in Unternehmen etablierte Planungsabläufe die hohe Dynamik der aktuellen Entwicklungen nicht oder nicht kurzfristig abbilden, obliege es zudem dem Bewerter, vorliegende Unternehmensplanungen, die der Bewertung des Unternehmens zugrunde gelegt werden sollen, aufgrund der sich verändernden Situation neu zu beurteilen und auf Anpassungen der Unternehmensplanung hinzuwirken oder ggf. selbst Anpassungen im Rahmen der Bewertung vorzunehmen.

Der FAUB geht außerdem auf die möglichen Auswirkungen auf die Kapitalkosten ein. So ist die Risikoprämie, die insbesondere aus Kapitalmarktdaten abgeleitet werden kann, das zweite Parameter bei einem Zukunftserfolgswertverfahren, in der das Risiko reflektiert wird. Der FAUB stellt hier insbesondere heraus, dass sich aufgrund der langfristigen Ausrichtung der Zukunftserfolgswertverfahren der Kapitalisierungszins nach seiner Auffassung auch in der gegenwärtigen Situation des Ukraine-Krieges an langfristigen Analysen von durchschnittlichen Marktrenditen orientiert, die er unverändert zu seinen bisherigen Kapitalkostenempfehlungen in einer Größenordnung von 7,0 % bis 9,0 % (nach Unternehmenssteuern und vor persönlichen Steuern) sieht. Daher bleibt er derzeit unverändert bei einer empfohlenen Marktrisikoprämie in einer Größenordnung von 6,0 % bis 8,0 % (ebenfalls nach Unternehmenssteuern und vor persönlichen Steuern), die am oberen Rand der Bandbreite historisch messbarer Marktrisikoprämien liegt. Außerdem seien bisher keine Gründe für eine Änderung der Methodik zur Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes erkennbar. Darüber hinaus spricht sich der FAUB dafür aus, die erhöhte Unsicherheit in der aktuellen Situation in der Planung zu berücksichtigen und nicht durch pauschal erhöhte Risikoprämien beim Abzinsungszinssatz abzubilden.

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Andreas Bödecker

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Hannover

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