Neue umfangreiche Hinweise des IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung
Erstes umfangreiches Update des IDW-Hinweises zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung
Am 8. März hatte das IDW einen Fachlichen Hinweis in Form von Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung (nach HGB und IFRS) und deren Prüfung veröffentlicht. Diese betrafen Abschlüsse mit einem Stichtag vor dem Kriegsausbruch am 24. Februar 2022, vor allem also zum 31.12.2021. Ich hatte darüber in meinem Blogbeitrag am selben Tag berichtet.
Letzten Freitag hat das IDW ein erstes Update des Fachlichen Hinweises veröffentlicht. Es enthält umfangreiche Ergänzungen zu den Auswirkungen auf die Rechnungslegung für Abschlussstichtage nach Kriegsausbruch. Auch die Prüfungshinweise wurden ergänzt, außerdem wurden Ausführungen zu den Auswirkungen der verhängten Sanktionen auf Vertragsbeziehungen aufgenommen.
Die teilweise aktualisierten, vor allem aber neuen Fragen und Antworten zur Rechnungslegung nach HGB und IFRS für Abschlussstichtage nach Kriegsausbruch betreffen insbesondere folgende Themen:
- Tochterunternehmen: Konsolidierungswahlrechte nach HGB (Fragenkreis 3.1) und Beherrschung nach IFRS 10 (Fragenkreis 4.1);
- Werthaltigkeitsprüfung nach HGB (Fragenkreis 3.2) und nach IFRS (Fragenkreise 4.2 und 4.3);
- Verfügungsbeschränkungen liquider Mittel: Auswirkungen nach HGB (Fragenkreis 3.3) und nach IFRS (Fragenkreis 4.4);
- Rückstellungen nach HGB (Fragenkreis 3.4) und nach IFRS (Fragenkreis 4.5);
- Fremdwährungsumrechnung nach HGB (Fragenkreis 3.5) und nach IFRS (Fragenkreis 4.6);
- Anhangangaben nach HGB (Fragenkreis 3.6) und nach IFRS (Fragenkreis 4.7).
Über weitere Updates werde ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.
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