Neue CSR-Berichtspflichten: Öffentliche Konsultation zu den ESRS Exposure Drafts beginnt

Am 29. April 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die Exposure Drafts zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht.

Mit der Veröffentlichung der Exposure Drafts beginnt die öffentliche Konsultation zu den ESRS. Die ESRS legen Umfang und Struktur der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der CSRD (Corporate Sustainability Disclosure Directive) fest und decken das gesamte Spektrum der Nachhaltigkeitsthemen (Environment, Social und Governance) ab.

Die Kommentierungsfrist beträgt 100 Tage und endet am 8. August 2022. Interessierte Stakeholder werden gebeten, einen detaillierten Online-Fragebogen (hier) zu beantworten und so Rückmeldung zu drei zentralen Aspekten der Exposure Drafts zu geben:

  • Relevanz der vorgeschlagenen Struktur der Exposure Drafts, der Umsetzung der CSRD-Grundsätze und des Inhalts des Exposure Drafts;
  • Möglichkeiten der Priorisierung bei der Umsetzung der ESRS;
  • Angemessenheit der vorgeschlagenen Berichtspflichten.

Für die Konsultationsperiode sind eine Reihe von Veranstaltungen geplant, um ein breites Meinungsbild einzuholen.

Einen Überblick über die zur Konsultation gestellten 13 Exposure Drafts gibt folgende Abbildung:

Im Unterschied zu den bislang veröffentlichten Arbeitspapieren zu den künftigen ESRS (hierüber informierte ich Sie zuletzt in meinem Blogbeitrag vom 28. März 2022) wurden mit den nun veröffentlichten Exposure Drafts die Struktur der übergreifenden (“cross-cutting”) Querschnittsstandards, der Sozial- und der Governance-Standards überarbeitet und die Konzepte und Anforderungen für die Berichterstattung verfeinert. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass auch diejenigen Stakeholder, die bereits auf Basis der Arbeitspapiere die neuen Berichtspflichten analysiert haben, sich mit den Exposure Drafts auseinandersetzen.

Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation überarbeitet die EFRAG die ESRS auf Grundlage der Vorschläge der Öffentlichkeit und übergibt diese voraussichtlich am 15. November 2022 der Europäischen Kommission. Zu beachten ist, dass parallel zur Konsultation die Trilog-Verhandlungen zur CSRD stattfinden, deren Ausgang den endgültigen Inhalt der ESRS noch maßgeblich beeinflussen kann (siehe hierzu meinen Blogbeitrag vom 28. April 2022). Derzeit zeichnet sich ab, dass die Erstanwendung der neuen CSR-Berichtspflichten nach der CSRD und damit auch der ESRS für das Geschäftsjahr 2024 gelten wird.

Ich werde Sie weiterhin über die Entwicklungen bei der EFRAG, die Konsultation der ESRS Exposure Drafts und die Trilog-Verhandlungen auf dem Laufenden halten.

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Peter Flick

Peter Flick

Partner
Frankfurt am Main

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