WPK: Aktualisierter Praxishinweis zu den Feststellungen ihrer Abschlussdurchsicht

Hinweise zu typischen Fehlern in handelsrechtlichen Abschlüssen und Lageberichten.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) führt jährlich eine stichprobenweise Durchsicht der veröffentlichten handelsrechtlichen Abschlüsse und Lageberichte durch. Basierend auf den dabei getroffenen Feststellungen hat sie 2018 einen Praxishinweis herausgegeben. Kürzlich wurde nun eine Aktualisierung dieses Praxishinweises veröffentlicht. Dessen Inhalt ist für Prüfer:innen und Ersteller:innen gleichermaßen interessant, um typische Fehler zu vermeiden.

Schwerpunkt des Praxishinweises sind folgende Anhangangaben, die teilweise fehlen oder unzureichend sind:

  • Angaben im Fall der Verrechnung von Rückstellungen für Altersversorgungs- und vergleichbare Verpflichtungen mit Deckungsvermögen;
  • Angaben zu Pensionsrückstellungen, inklusive des Unterschiedsbetrags zwischen der Abzinsung mit dem Zehn- und dem Sieben-Jahres-Durchschnittszins;
  • Angaben zu Bewertungseinheiten und zu „freistehenden“ derivativen Finanzinstrumenten;
  • Begründung der Risikoeinschätzung, aus Haftungsverhältnissen in Anspruch genommen zu werden.

Außerdem geht der Praxishinweis auf weitere Themen ein, insbesondere die Folgenden

  • GuV: Fehlender gesonderter Ausweis von Abzinsungs- und von Fremdwährungseffekten sowie fehlerhafte Ermittlung der gesondert auszuweisenden Fremdwährungseffekte;
  • Lagebericht: Fehlende Prognose bedeutsamster Leistungsindikatoren sowie unzureichende Prognosegenauigkeit; die WPK geht dabei zusätzlich auf Mindestanforderungen für die Lageberichte mittelgroßer Unternehmen ein;
  • Kapitalflussrechnung: Fehlerhafte Zusammensetzung des Finanzmittelfonds sowie fehlerhafte Saldierungen innerhalb des Cashflows aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit.

Die in dem Praxishinweis erwähnten Themen entsprechen im Wesentlichen den Prüfungsschwerpunkten der WPK der letzten Jahre.

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Dr. Bernd Kliem

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München

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