EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung - EFRAG veröffentlicht erste Auswertungen der Konsultation

Die überarbeiteten ED ESRS werden der Europäischen Kommission in Form eines fachlichen Rats (sog. technical advice) voraussichtlich bis November 2022 übergeben.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) führte vom 29. April bis zum 8. August 2022 eine Konsultation zu 13 Entwürfen für europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Exposure Drafts of European Sustainability Reporting Standards, ED ESRS) durch (siehe hierzu meinen Blogbeitrag vom 2. Mai 2022).

Die ED ESRS legen Umfang und Struktur der künftigen Berichterstattung unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fest. In meinem Blogbeitrag vom 22. Juni 2022 hatte ich Sie über den Abschluss der politischen Verhandlungen zur CSRD informiert. Das Sustainability Reporting Board und die Sustainability Reporting Technical Expert Group der EFRAG werten derzeit die mehr als 750 eingegangenen Stellungnahmen gemäß den EFRAG Due Process Procedures aus (siehe Pressemitteilung der EFRAG vom 10. August 2022). In diesem Rahmen werden die Sitzungsunterlagen beider Gremien mit den ersten Auswertungen der Konsultation veröffentlicht, unter anderem zu folgenden Themen:

Die überarbeiteten ED ESRS werden der Europäischen Kommission in Form eines fachlichen Rats (sog. technical advice) voraussichtlich bis November 2022 übergeben. Diese wird die ESRS bis Ende Juni 2023 als delegierte Rechtsakte verabschieden, womit sie für alle von der CSRD betroffenen Unternehmen unmittelbar verbindlich werden. Ich werde Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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Peter Flick

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Frankfurt am Main

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