„Lease Liability in a Sale and Leaseback“ – Änderungen an IFRS 16 veröffentlicht

Der IASB hat gestern Änderungen an IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ veröffentlicht.

Mit den Änderungen werden Regelungen zur Folgebewertung einer Leasingverbindlichkeit im Falle einer Sale und Leaseback-Transaktion in den Standard aufgenommen. Hintergrund ist, dass IFRS 16 zwar konkrete Regelungen zur Erstbewertung der Verbindlichkeit aus einem Sale und Leaseback enthält, jedoch keine spezifischen Regelungen zur Folgebewertung dieser Verbindlichkeit, so dass sich insbesondere im Falle von späteren Modifikationen des Leasebacks Auslegungsfragen ergaben.

Nach den Änderungen an IFRS 16 ist die Leasingverbindlichkeit so zu bewerten, dass bei der Folgebewertung kein Gewinn oder Verlust realisiert wird, soweit dieser das zurückbehaltene Nutzungsrecht betrifft.

Erstmalig anzuwenden sind die Regelungen ab dem 1. Januar 2024 (vorbehaltlich EU Endorsement). Eine freiwillige frühere Anwendung ist – sofern dies angegeben wird – jedoch zulässig.

Die Pressemitteilung des IASB zur Veröffentlichung der Änderungen mit weiterführenden Informationen erreichen Sie über folgenden Link.

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Karsten Ganssauge

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