Finaler Bericht zum Mindestschutz („minimum safeguards“) & Bericht mit Empfehlungen für eine bessere Anwendbarkeit der EU-Taxonomie veröffentlicht

Anlässlich der Veröffentlichung der Berichte hat die Plattform zwei Veranstaltungen durchgeführt. Die Aufzeichnung des Live-Streamings ist verfügbar.

Die Platform on Sustainable Finance (PSF) berät die Europäische Kommission bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie und hat am 11. Oktober 2022 einen Bericht mit einer Konkretisierung der Anforderungen an den Mindestschutz sowie einen Bericht mit Empfehlungen zur Verbesserung der Anwendbarkeit der EU-Taxonomie veröffentlicht.

Kriterien für den Mindestschutz

Die EU-Taxonomie gibt vor, dass Wirtschaftstätigkeiten ökologisch-nachhaltig sind, wenn diese einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leisten, ohne dabei ein anderes Umweltziel erheblich zu beeinträchtigen (“Do No Significant Harm-Kriterien”, (DNSH)). Zudem muss ein gewisser “Mindestschutz” eingehalten werden. Die technischen Bewertungskriterien für die Bereiche “wesentlicher Beitrag” und “DNSH” wurden im Klimarechtsakt definiert. Der jetzt veröffentlichte und finale Bericht zur Konkretisierung der Mindestanforderungen, der in seinen Grundzügen zum Entwurf von Juli (ich hatte dazu am 14. Juli informiert) unverändert ist, gibt Hinweise, wie Unternehmen und Investor:innen die Anforderungen an den Mindestschutz nach Artikel 18 der EU-Taxonomie in der Praxis umsetzen können. Eine rechtliche Bindungswirkung hat der Bericht jedoch nicht.

Eine Überprüfung, ob die Mindeststandards in den Bereichen Menschenrechte (inkl. Arbeitsrechte), Bestechung und Korruption, Besteuerung sowie fairer Wettbewerb eingehalten werden, soll nach Vorgabe der PSF in zwei Dimensionen erfolgen. Zum einen müssen die Unternehmen angemessene Verfahren (Due Diligence) einführen, um die Einhaltung relevanter Vorgaben sicherzustellen (“positive assessment”). Als Grundlage dienen die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Auf EU-Ebene stehen die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vor der Verabschiedung. Die Einhaltung der daraus resultierenden Anforderungen können als Indikatoren zur Erfüllung der Due Diligence-Vorgaben herangezogen werden. Zum anderen muss geprüft werden, ob Hinweise vorliegen, dass ein Unternehmen gegen die oben genannten Kernbereiche der Mindeststandards verstößt (“negative assessment”). Diesbezüglich verweist der Bericht auf folgende Indikatoren:

  • ein Unternehmen hat gerichtlich festgestellt gegen die Anforderungen verstoßen
  • ein Unternehmen verweigert die Beteiligung an bestimmten Mechanismen des Stakeholder-Dialogs zu Menschenrechten (OECD National Contact Points, BHRRC)

Verbesserung der Anwendbarkeit der EU-Taxonomie

Der zweite veröffentlichte Bericht “Platform Recommendations on Data and Usability of the EU Taxonomy” gibt einen detaillierten Überblick über die erste Phase der Umsetzung der EU-Taxonomie und enthält insgesamt 64 Empfehlungen an die Europäische Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) für gezielte Anpassungen, um die Anwendbarkeit der Taxonomie zu erhöhen. Der Bericht enthält hingegen keine Leitlinien für Anwender und keine rechtliche Auslegung der Vorschriften.

Anlässlich der Veröffentlichung der Berichte hat die Plattform zwei Veranstaltungen durchgeführt. Die Aufzeichnung des Live-Streamings finden Sie hier.

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Peter Flick

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Frankfurt am Main

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