Vorschlag einer Änderung an IAS 12 aufgrund von Pillar Two

In seinem November-Meeting hat der International Accounting Standards Board (IASB) beschlossen, zeitnah einen Exposure Draft für eine Änderung an IAS 12 Ertragsteuern zu veröffentlichen.

Hintergrund der Anpassungen ist die Einführung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two), auf die sich im vergangenen Jahr weltweit über 135 Staaten geeinigt haben. Mit den Pillar Two-Regelungen soll sichergestellt werden, dass multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Mio. € künftig einem effektiven Unternehmenssteuersatz von mindestens 15 % unterliegen. Die OECD hat hierzu im Dezember letzten Jahres Modellregelungen veröffentlicht, welche ab 2023 in nationales Recht umzusetzen sind. Die EU plant das Inkrafttreten der Regelungen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.

Mit dem Projekt reagiert der IASB auf Bedenken der Stakeholder hinsichtlich potentieller Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der Pillar Two-Vorschriften auf die Bilanzierung von Ertragsteuern. Folgendes wurde hierzu vorläufig beschlossen:

  • die Einführung einer vorübergehenden Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung dieser Regelungen resultieren, sowie
  • gezielte Angabepflichten für betroffene Unternehmen.

Bereits im Januar 2023 soll der Exposure Draft für IAS 12 veröffentlicht werden; die Kommentierungsfrist wird aufgrund der Dringlichkeit des Projekts lediglich 60 Tage betragen. Die Finalisierung der Änderungen an IAS 12 ist für das zweite Quartal 2023 anvisiert.

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Udo Kalk-Griesan

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