Ergänzender Bericht mit Empfehlungen zu weiteren technischen Bewertungskriterien für die EU-Taxonomie veröffentlicht

Für einige Wirtschaftstätigkeiten konnte die Erstellung der TSC bis zur Veröffentlichung im März nicht fertiggestellt werden. An diesen hat die Technical Working Group (TWG) der PSF zwischen April und Oktober mit Hilfe externer Expert:innen gearbeitet.

Die Platform on Sustainable Finance (PSF) unterstützt die Europäische Kommission u.a. bei der Entwicklung der technischen Bewertungskriterien (TSC = technical screening criteria) für die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie. Zahlreiche TSC für die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) wurden bereits im Klimarechtsakt veröffentlicht. Im März 2022 hat die PSF einen Bericht mit Empfehlungen für die TSC der verbleibenden vier Umweltziele sowie für Ergänzungen der TSC für die ersten beiden Umweltziele an die Europäische Kommission übergeben (ich hatte hierzu am 6. April informiert). Das nun veröffentlichte Dokument ergänzt diese Empfehlungen (vgl. Teil B des ergänzenden Berichts) und sollte in diesem Kontext verstanden werden. Außerdem enthält der Bericht weitere Empfehlungen an die Europäische Kommission zur Weiterentwicklung der EU-Taxonomie (vgl. Teil A des ergänzenden Berichts). Diese zusätzlichen Empfehlungen stellen auf methodische Überlegungen ab und richten sich daher v.a. an die Europäische Kommission und die künftige, neu besetzte PSF für die weitere Entwicklung von Kriterien, bspw. für ermöglichende Tätigkeiten (“enabling activities”).

Für einige Wirtschaftstätigkeiten konnte die Erstellung der TSC bis zur Veröffentlichung im März nicht fertiggestellt werden. An diesen hat die Technical Working Group (TWG) der PSF zwischen April und Oktober mit Hilfe externer Expert:innen gearbeitet, sodass der ergänzende Bericht nun die Ergebnisse für folgende Tätigkeiten enthält:

  • Landwirtschaft (zusätzliche Option);
  • Forstwirtschaft;
  • Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen und pharmazeutischen Präparaten;
  • Herstellung von chemischen Produkten;
  • Transport auf dem Wasserweg.

Andere Wirtschaftstätigkeiten wurden aufgrund der weiterführenden Arbeit der TWG in den vergangenen Monaten aktualisiert. Dies betrifft u.a. die Wirtschaftstätigkeiten “Herstellung von Chemikalien” sowie “Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoff”. Für folgende Wirtschaftstätigkeiten wurden die Bewertungskriterien dagegen vollständig neu entwickelt:

  • Verwendung von Beton
  • Abriss von Gebäuden und anderen Bauwerken
  • Herstellung von Kupfer

Die Europäische Kommission wird die Empfehlungen der PSF bei der Entwicklung der delegierten Verordnung für die verbleibenden vier Umweltziele berücksichtigen, eine bindende Wirkung ergibt sich daraus jedoch nicht. Ursprünglich wurde mit einer Verabschiedung der delegierten Verordnung bis Ende 2022 gerechnet. Aktuell wird davon ausgegangen, dass dies frühestens im zweiten Quartal 2023 der Fall sein wird. Zudem wird es zu der delegierten Verordnung eine öffentliche Konsultationsphase geben, woraus sich weitere Anpassungen ergeben können. Ich werde Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

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Peter Flick

Peter Flick

Partner
Frankfurt am Main

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