BaFin gibt nationalen Prüfungsschwerpunkt für 2023 bekannt

Die BaFin wird in den Konzernabschlüssen 2022 schwerpunktmäßig die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen überprüfen.

Zusätzlich zu den gemeinsamen Prüfungsschwerpunkten der ESMA für alle europäischen Enforcer wird die BaFin bei der Prüfung der IFRS-Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2022 einen Fokus auf die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 legen. Die BaFin weist darauf hin, dass Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen nicht nur durch wirtschaftlich motivierte Zielsetzungen beeinflusst sein können. Somit können sie sich von Geschäftsvorfällen zwischen voneinander unabhängigen Parteien unterscheiden. Die Regelungen des IAS 24 sehen daher Angaben vor, um dem Abschlussadressaten die möglichen Konsequenzen einer Abhängigkeit von nahestehenden Unternehmen und Personen bewusst zu machen (vgl. IAS 24.5 ff.). Durch die Festlegung dieses Prüfungsschwerpunktes solle die Transparenz des Abschlusses verbessert werden.

Darüber hinaus hebt die BaFin die Notwendigkeit einer nachvollziehbaren und nachprüfbaren Buchführung hervor. Sie betont, dass die Geschäftsvorfälle eines Unternehmens generell so aufgezeichnet sein müssen, dass die Buchführung einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick vermitteln kann. Die Ausübung von Bilanzierungsentscheidungen müsse nachprüfbar sein. Die BaFin kündigt an, dass sie – wie bereits schon im Vorjahr – ein besonderes Augenmerk auf nachvollziehbare und nachprüfbare Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen richten werde. Ziel sei es, dass Emittenten hinreichende Ressourcen auf eine gute Dokumentation verwenden. Aufgrund dieser Aussage sollten Unternehmen daher für den Abschlusserstellungsprozess (auch weiterhin) berücksichtigen, dass eine ungenügende Dokumentation aus Sicht der BaFin weitere Rückfragen auslösen und ggfs. zu Hinweisen oder sogar Fehlerfeststellungen führen kann.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat im Oktober 2022 bereits bekannt gegeben, dass sich die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkt für die finanzielle Berichterstattung auf die sachgerechte Berücksichtigung klimabezogener Aspekte, der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs sowie des aktuellen makroökonomischen Umfeldes erstrecken werden. Ich habe darüber in meinem Blog-Beitrag vom 31. Oktober 2022 berichtet. Eine ausführlichere Darstellung hierzu finden Sie auch in der aktuellen November-Ausgabe unserer International Accounting News. Wie auch bisher werden sich die Enforcement-Verfahren aber nicht nur auf die europäischen und nationalen Schwerpunkte beschränken, sondern sicherlich auch unternehmensindividuelle Themen überprüft werden.

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Dr. Bernd Kliem

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