EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die Richtlinie ist innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Inkrafttreten im Januar 2023 in nationales Recht umzusetzen.

Heute wurde die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Mit der CSRD kommt es zu einer deutlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen sich zudem auf einen größeren Umfang der Berichtsinhalte, eine stärkere Vereinheitlichung durch europäische Reportingstandards und auf eine verpflichtende externe inhaltliche Prüfung dieser Angaben einstellen (ich habe hierüber in meinem Blogbeitrag vom 22. Juni berichtet).

Die Richtlinie ist innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Inkrafttreten im Januar 2023 in nationales Recht umzusetzen. Man darf gespannt sein, welche Akzente der deutsche Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung setzen wird. Eile ist geboten, denn die neuen Regeln gelten für einige der betroffenen Unternehmen bereits für am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahre.

Ich werde Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.

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Peter Flick

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Frankfurt am Main

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