ED/2023/1: Entwurf zur Änderung des IAS 12 aufgrund von Pillar Two

Mit den vorgeschlagenen Anpassungen reagiert der IASB auf Bedenken der Stakeholder hinsichtlich potentieller Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der Pillar Two-Vorschriften auf die Bilanzierung von Ertragsteuern.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am Montag, 10. Januar 2023, einen Entwurf zur Änderung des IAS 12 „Ertragsteuern“ (Exposure Draft ED/2023/1) veröffentlicht.

Hintergrund der Anpassungen ist die Einführung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two), mit der sichergestellt werden soll, dass multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Mio. € künftig einem effektiven Unternehmenssteuersatz von mindestens 15 % unterliegen. Die EU plant das Inkrafttreten der Regelungen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.

Mit den vorgeschlagenen Anpassungen reagiert der IASB auf Bedenken der Stakeholder hinsichtlich potentieller Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der Pillar Two-Vorschriften auf die Bilanzierung von Ertragsteuern. Folgendes soll hierzu angepasst werden:

  • die Einführung einer vorübergehenden Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung dieser Regelungen resultieren, sowie
  • gezielte Angabepflichten für betroffene Unternehmen.

Die vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung der Pillar Two-Regelungen resultieren, ist direkt nach Veröffentlichung der Änderungen an IAS 12 anzuwenden. Gleiches gilt für die Pflicht zur Angabe, dass von der Ausnahme Gebrauch gemacht wird. Die übrigen neuen Angabepflichten sind erstmals für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, zu erfüllen.

Stellungnahmen zum Entwurf erbittet der IASB bis zum 10. März 2023.

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Udo Kalk-Griesan

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