Vorschläge des DRSC zu Änderungen an den Standards zum Konzernlagebericht und zur Kapitalflussrechnung

Punktuelle Änderungsvorschläge unter anderem zum Ausweis von Zuschüssen in der Kapitaflussrechnung

Das DRSC hat am 6. Januar 2023 den Entwurf eines Änderungsstandards (E-DRÄS 13) veröffentlicht. Dieser schlägt Änderungen an DRS 20 (Konzernlagebericht) und an DRS 21 (Kapitaflussrechnung) vor. Neu bzw. ergänzend geregelt werden sollen folgende Themenbereiche:

  • Ausweis von Ein- und Auszahlungen aus erhaltenen bzw. gewährten Zuschüssen in der Kapitalflussrechnung des Zuschussempfänger bzw. des Zuschussgebers;
  • Behandlung von Cash-Pool-Forderungen und Cash-Pool-Verbindlichkeiten in der Kapitalflussrechnung;
  • Ausweis zugehender bzw. abgehender Bestandteile des Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung im Fall des Erwerbs bzw. der Veräußerung von Anteilen an Tochterunternehmen;
  • Erweiterung des Geltungsbereichs der branchenspezifischen Anlagen des DRS 20 und des DRS 21 um Wertpapier-, Zahlungs- und E-Geld-Institute sowie Pensionsfonds.

Es besteht die Möglichkeit, bis zum 28. April 2023 zu den Änderungsvorschlägen Stellung zu nehmen.

Tritt der Änderungsstandard wie vorgeschlagen in Kraft, sind die Neuregelungen erstmals für Konzernabschlüsse und -lageberichte für das nach dem 31. Dezember 2022 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.

Über die weiteren Entwicklungen des Änderungsstandards werde ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.

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Dr. Bernd Kliem

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Partner
München

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