EFRAG veröffentlicht “Basis for conclusions” zum ersten Set an Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Darin werden die Prozesse der Entscheidungsfindung, in Betracht gezogene Alternativen, die Gründe für die Aufnahme einer Berichtspflicht (“Disclosure Requirement”) in die Standards, die berücksichtigten Gesetzesinitiativen und die Argumente zur inhaltlichen Granularität für jeden der zwölf draft ESRS dargelegt.

Die Europäische Kommission würdigt derzeit das erste Set der sog. European Sustainability Reporting Standards (draft ESRS), welches ihr im November 2022 von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) übergeben wurde (siehe hierzu meinen Blogeintrag vom 23. November 2022).

Am 10. März 2023 veröffentlichte die EFRAG auf ihrer Website die sog. “Basis for conclusions”. Darin werden die Prozesse der Entscheidungsfindung, in Betracht gezogene Alternativen, die Gründe für die Aufnahme einer Berichtspflicht (“Disclosure Requirement”) in die Standards, die berücksichtigten Gesetzesinitiativen und die Argumente zur inhaltlichen Granularität für jeden der zwölf draft ESRS dargelegt.

Nach der öffentlichen Konsultationsphase im vergangenen Jahr 2022 wurde jede einzelne Berichtspflicht grundsätzlich nach drei Faktoren bewertet:

  1. Relevanz der offenzulegenden Informationen im Zusammenhang mit den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  2. Sektorübergreifende Anwendbarkeit in Bezug auf Wahrscheinlichkeit, dass ein Thema sektorübergreifend als wesentlich eingestuft wird
  3. Kosten-Nutzen-Profil der Informationen, insbesondere in Bezug auf das Vorhandensein erprobter Methoden für die Erhebung entsprechender Metriken.

Für die draft ESRS wird eine vierwöchige Konsultationsphase mit Beginn im April 2023 erwartet.

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Peter Flick

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Partner
Frankfurt am Main

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