IDW zur Veröffentlichung des Vergütungsberichts als Teil des Lageberichts

Integrierte Veröffentlichung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Gemäß § 162 AktG müssen der Vorstand und der Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich einen Bericht über die Vergütung ihrer gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder erstellen und auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Ob dieser Bericht zwingend als isolierter Bericht zu veröffentlichen ist oder ob eine Veröffentlichung als Teil des Lageberichts zulässig ist, regelt § 162 AktG nicht explizit und wird in der Literatur kontrovers diskutiert.

Der Fachausschuss Recht des IDW hat sich mit dieser Frage in seiner Sitzung im März 2023 befasst. Das Ergebnis wurde kürzlich im Mitgliederbereich der IDW Homepage veröffentlicht. Danach kommt der Fachausschuss mehrheitlich überein, dass die Veröffentlichung des Vergütungsberichts als Teil des Lageberichts nicht unzulässig ist, wenn auch aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen mit Risiken behaftet. Eine solche integrierte Veröffentlichung setzt allerdings voraus, dass der Vergütungsbericht als gesonderter Teil des Lageberichts kenntlich gemacht wird und dass erkennbar ist, dass der Aufsichtsrat den Vergütungsbericht mit erstellt hat.

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Dr. Bernd Kliem

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