ISSB: Finale Berichtsstandards für nachhaltigkeits- und klimabezogene Finanzinformationen veröffentlicht

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 26. Juni 2023 die ersten beiden Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (IFRS* Sustainability Disclosure Standards) veröffentlicht.

Lesen Sie die Pressemitteilung des ISSB hier.

Der Standard IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information legt die allgemeinen Anforderungen an die Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen fest. Im IFRS S2 Climate-related Disclosures werden die Angaben zu klimabezogenen Risiken und Chancen konkretisiert.

Ziel der neuen Standards ist es, eine „global baseline” für die Berichterstattung über die Auswirkungen der wesentlichen nachhaltigkeits- und klimabezogenen Risiken und Chancen auf den Unternehmenswert bereitzustellen. Im Frühjahr 2022 hatte der ISSB Entwürfe der beiden Standards zur öffentlichen Konsultation gestellt (sehen Sie hierzu meinen Blogbeitrag vom 4. April 2022) und diese im Anschluss auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet.

Die Angaben der IFRS Sustainability Disclosure Standards basieren auf den vier Berichtssäulen der Empfehlungen der Task Force on Climate‑related Financial Disclosures (TCFD): Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele. Diese Berichtsstruktur verfolgen auch die Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die derzeit von der Europäischen Kommission zur öffentlichen Kommentierung freigegeben sind. Hierüber berichtete ich in meinem Blogbeitrag vom 9. Juni 2023. Sowohl der ISSB als auch die Europäische Kommission haben sich zum Ziel gesetzt, ein größtmögliches Maß an Übereinstimmung („interoperability”) zwischen den Standards zu erreichen.

Erstanwendung

Die Standards treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Standards des ISSB sind nicht verpflichtend anzuwenden, es sei denn, sie werden vom betreffenden Gesetzgeber als verpflichtend anzuwendendes Rahmenwerk übernommen. Unternehmen im Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) haben hingegen die ESRS verpflichtend anzuwenden (weitere Informationen hierzu finden Sie in meinem Blogbeitrag vom 16. Dezember 2022).

Erleichterungen für die Erstanwendung des S1 - Unternehmen können im ersten Berichtsjahr auf die Angabe von Vergleichszahlen verzichten. Eine Erleichterung wurde ebenfalls in Bezug auf den Veröffentlichungszeitpunkt der Nachhaltigkeitsinformationen gemäß IFRS S1 eingeführt.

Zudem können sich Unternehmen im ersten Berichtsjahr auf die klimabezogenen Angaben gemäß IFRS S2 beschränken und erst im darauffolgenden Berichtsjahr die Angaben auf alle weiteren wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen erweitern.

Erleichterungen für die Erstanwendung des S2 - Unternehmen können im ersten Berichtsjahr auf die Angabe von Vergleichszahlen verzichten. Zudem können die Angaben zu Scope-3-Treibhausgas-Emissionen im ersten Berichtsjahr entfallen. Unternehmen haben des Weiteren die Möglichkeit, nach anderen Standards als dem Greenhouse Gas Protocol im ersten Jahr zu berichten, wenn diese Standards für die Berichterstattung des vorangegangenen Berichtsjahrs angewendet wurden.

Die beiden Standards werden im Rahmen von verschiedenen Veranstaltungen vorgestellt. Unter anderem präsentierte ISSB Vorsitzender Emmanuel Faber diese am heutigen Veröffentlichungstag auf der Jahrestagung der IFRS Foundation. Zudem hat der ISSB neben den Standards weitere Begleitdokumente veröffentlicht, diese finden Sie hier.

Gerne halte ich Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

* Hinweis: IFRS (International Financial Reporting Standards) ist ein eingetragenes Kennzeichen der IFRS Foundation.

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Peter Flick

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Frankfurt am Main

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