Geplante Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen von Unternehmen und Konzerne

Anhebung der monetären Schwellenwerte um 25% geplant

Gestern hat die EU-Kommission den Entwurf einer Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanzrichtlinie veröffentlicht. Sie finden ihn hier.

Der Entwurf sieht vor, die monetären Schwellenwerte „Bilanz“ und „Umsatzerlöse“, die für die Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens (§§ 267 f. HGB) bzw. die größenabhängige Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht (§ 293 HGB) relevant sind, inflationsbedingt um (gerundet) 25% anzuheben. Beispielsweise sollen die Schwellenwerte für große Unternehmen von EUR 20 Mio. auf EUR 25 Mio. (Bilanzsumme) bzw. EUR 40 Mio. auf EUR 50 Mio. (Umsatzerlöse) angehoben werden.

Über obigen Link kann der EU-Kommission bis zum 6. Oktober Feedback gegeben werden.

Die finale Änderungsrichtlinie ist innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Schwellenwerte sollen dann erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

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Dr. Bernd Kliem

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